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Die Artikel sind im Rahmen des
comicologischen Congresses
enstanden
Inhalt/
Gliederung:
Der VOLKSWARTBUND
ZUR GESCHICHTE DES VWB
„IM KAMPF UM SITTE UND SITTLICHKEIT“
„DAS SAARLAND DENKT ANDERS“
„SCHUTZ WOVOR?“
ZUR PSYCHOLOGISCHEN FUNKTION ÖFFENTLICHER ENTRÜSTUNG
LETZTES AUFBÄUMEN DER VOLKSWARTE
UND HEUTE?
Volkswart
Flugblatt
Die Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Schriften (BPS) und die antragsbefugten Stellen brauchen
für Ihre Aufgabe, den Schutz der
Kinder und Jugendlichen vor „sozialethisch
verwirrenden Schriften“, die Mitarbeit von Teilen der Bevölkerung - und sie
bekommen sie.
In den 50er und 60er Jahren tat sich vor allem der Volkswartbund (VWB) hervor,
als „Moralwächter der Volksseele“ tituliert (Gero von Wilpert: Sachwörterbuch
der Literatur. Stuttgart: Kröner Verlag, erw. 5 Aufl. 1969. S. 838). Allein
zwischen 1959 und 1962 leitete er den Innenministerien der Länder 271
Indizierungsanträge zu, die in 91 Fällen Indizierungen bei der BPS nach sich
zogen. Daneben stellte er über 700 Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften.
(Siehe Ott, in: Hg. Dieter E. Zimmer. Die Grenzen literarischer Freiheit.
Hamburg: Die Zeit-Bücher, 1966. S. 190) Damals war noch das
Bundesinnenministerium die der BPS übergeordnete Behörde, heute ist es das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
ZUR
GESCHICHTE DES VWB
„Der
Volkswartbund konstituierte sich 1927 als privater katholischer Verein als
Nachfolgeinstitution des 1898 gegründeten ‘Kölner Männervereins zur Bekämpfung
der öffentlichen Unsittlichkeit“ mit seinem Organ Der
Volkswart (seit 1908). Er überstand die NS-Zeit unbeschadet. Seit 1951
nannte er sich ‘Bischöfliche Arbeitsstelle für Fragen der
Volkssittlichkeit’, der die Fuldaer Bischofskonferenz ‘vor allem die
Wahrnehmung des literarischen Jugendschutzes und die Bekämpfung der öffentlichen
Unsittlichkeit’ übertrug. (...) Der Volkswartbund bezeichnete sich selbst als
Initiator des GjS, arbeitete zu Beginn mit mehreren Mitgliedern in der BPS mit,
er beobachtete den Buchmarkt und belieferte, da selbst nicht antragsberechtigt,
die Innenministerien der Länder mit ausgearbeiteten Indizierungsanträgen, die
nur noch unterschrieben weitergeleitet zu werden brauchten.“ (Irene Ferchl in:
Hg. Michael Kienzle u. Dirk Mende. Zensur in der Bundesrepublik. München: Heyne
Verlag, 1981. S. 265).
Ab 1965 veröffentlichte
der VWB die Zeitschrift „Concepte“. Und 1971 wurde er in die
„Zentralstelle für Fragen der Sozialethik und Sozialhygiene e.V.“
umgewandelt.
„IM
KAMPF UM SITTE UND SITTLICHKEIT“
Dr. Calmes,
Vorsitzender des Volkswartbundes, in seiner Schrift zur Jahrestagung im November
1954 in Köln:
„Die
Teilnahme des Hochwürdigsten Herrn Kardinals Dr. Frings von Köln, des HH
Bischof von Eichstätt, Dr. Schröffer, des HH Weihbischofs Ferche und des HH
Geistlichen Beirats Prälat Domkapitular Dr. Lenné sowie vieler hoher Vertreter
verschiedener Bundes- und Länderministerien bewiesen die Wertschätzung unserer
Arbeit durch kirchliche und weltliche Behörden. (...)
Bischof Schröffer unterstrich die hohe Bedeutung der Volkswartbundarbeit für
die Volkssittlichkeit. Er ging vor allem auf die Bedrohung und Gefährdung der
Jugend durch öffentliche Unsittlichkeit ein und stellte demgegenüber das
ernste Wort von Ärgernis und den Strafen, die Gott selbst dem Verführer
angedroht hat. (...)“ (S. 5)
„Seit der
letzten Tagung haben wir daraufhin rund 70 580 Broschüren, die sich zum größten
Teil auf die Jugendgefährdung durch die Schund- und Schmutzliteratur und deren
Bekämpfung bezogen, gratis versandt.
Besonders die
Broschüre von Amtsgerichtsrat Gatzweiler über die Homosexualität, von Dr. Schückler
über die Jugendgefährdung durch Comics, und von Staatsanwalt Schilling über
das Gesetz über die Verbreitung jungendgefährdender Schriften in der Praxis
haben viel Widerhall gefunden.
Vor allem die
Broschüre von Dr. Schückler hat bewirkt, daß nicht nur die Aufmerksamkeit
vieler Tausender auf die jugendgefährdenden Comics gerichtet wurden, sondern daß
auch das Interesse für die Fragen überhaupt in weitesten Kreisen lebendig
wurde. Ich möchte auch an dieser Stelle betonen, daß uns die Jugendgefährdung
durch Comics augenblicklich mit zu den schlimmsten Gefahren der Jetztzeit zu gehören
scheint. Wir freuen uns, daß die Bundesprüfstelle gerade hier mit größter
Energie vorgegangen ist und eine Menge solcher Schriften auf die Verbotsliste
gesetzt hat.
In diesem
Zusammenhang darf ich wohl kurz auf die bisherige Mitarbeit der Zentrale des
Volkswartbundes an der Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung
jugendgefährdender Schriften eingehen. Von den insgesamt 115 Schriften, die bis
heute auf der sog. Verbotsliste stehen, sind 92 nach § 18 auf die Liste gesetzt
worden, das heißt, sie waren schon nach § 184 StGB durch Staatsanwaltschaft
und Gerichte als unzüchtig erklärt und sind dann automatisch auf die
Verbotsliste gesetzt worden.
Daneben stehen
27 Schriften auf der Liste, die entweder vom Bundesinnenministerium oder von
Landesjugendbehörden an die Bundesprüfstelle eingereicht worden sind. Von
diesen 27 sind 11 durch den Volkswartbund entweder an das Bundesinnenministerium oder
an die Landesjugendbehörde in Düsseldorf eingereicht worden. Weitere 25 sind
von uns ebenfalls an diese Stellen geleitet worden und harren der Bearbeitung.
Hier ein
prinzipielles Wort zu unserer Praxis: Es wird immer so bleiben, daß der
katholische Volksteil in der Bundesrepublik bei der Verfolgung der Schund- und
Schmutzliteratur sich auf den Volkswartbund verläßt. (...)“ (S. 7)
„DAS
SAARLAND DENKT ANDERS“
Im Juni 1959
veröffentlichte der Volkswartbund die Broschüre „Das
Saarland denkt anders -
Tatsachen und Perspektiven zur Bekämpfung unterwertiger Literatur“
(Schriftleitung: Friedrich Weyer) der Autoren Dr. Claus Ludwig Laue und Dr. Sepp
Heintz, mit der Forderung nach einer strengeren Neufassung des Gesetzes über
die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.
Im Vorwort heißt
es:
„La. - Die
vorliegende Arbeit soll ihrem Sinn nach nicht eine Polemik gegen das derzeitige
bundesdeutsche ‘Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften’
(GjS) sein; sie beinhaltet aber auf der anderen Seite sehr wohl eine Kritik an
der geringen Wirksamkeit dieses Gesetzes und verzichtet deshalb nicht darauf,
das anerkannt erfolgreichere saarländische ‘Gesetz Nr. 378 zur Bewahrung der
Jugend vor Schmutz und Schund’ in allen seinen Auswirkungen gegen das
derzeitige GjS abzugrenzen. (...)
Es ist wohl zu
beachten, daß dieser Schrift keine putschistische Tendenz innewohnt, sie will
vielmehr auf die Möglichkeit demokratischer Einsicht und Überlegenheit
hinweisen. Was aber vielleicht als ihre Kampfpotenz angesehen werden kann, ist
auf jeden Fall die Abwehrbereitschaft der saarländischen Bevölkerung gegen
unterwertiges Schrifttum und ihre Entschlossenheit, das weniger wirksame GjS
nicht gegen das Gesetz Nr. 378 einzutauschen. (...)“
Im Gegensatz
zum GjS (vom 9. 6. 1953) nennt das saarländische Gesetz Nr. 378 (vom 7. 7.
1953) neben Verbreitungsbeschränkungen auch Verbote. Ein Totalverbot bestimmter
Druckschriften, das auch ein Herstellungsverbot beinhaltet, sei lediglich
konsequent, da von ihnen zweifache Gefährdung ausgehe:
„Einmal die
ausdrücklich, deutlich und sehr breit dargestellte zustimmende Wiedergabe von
gesetzeswidrigen Verhaltensweisen, die Verherrlichung von Brutalitäten,
sexuellen Abartigkeiten, falschen Rechtsbildern, desorientierenden Vorstellungen
von Gesellschaft, Autorität, Arbeit usw., kurz also das, was allgemein und
offensichtlich als jugendgefährdend bezeichnet wird.
Zudem ginge von
der „unterwertigen Literatur“ die Gefahr einer formalen Minderwertigkeit
aus, die sich in der schlechten Beeinflussung der Sprache und des Denkens
jugendlicher Leser ausdrückt. Primitiv-Sprache, Gassen- und Ganoven-Jargon,
unzureichende Orthographie und Grammatik sowie eine rezeptmäßig aufgebaute
Story sind hier kennzeichnend.“
Für die
Autoren ergibt sich daraus, daß die sogenannte Schundliteratur „nicht als
‘Presse’ im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG angesehen werden kann; denn man wird
schlecht sagen können, daß derartige Schriften im öffentlichen Interesse und
in öffentlicher Funktion hergestellt werden“.
Desweiteren
sieht das saarländische Gesetz neben der „sittlichen“ Gefährdung
Jugendlicher, im GjS benannt, darüberhinaus auch eine Gefährdung der
„geistigen oder gesundheitlichen Entwicklung“ Jugendlicher:
Der
Volkswartbund konstatiert, daß Gefährdungen, „die von der unterwertigen
Literatur ausgehen, sich zwar weitgehend auch gegen den zutreffenden Aufbau
einer richtigen Geschlechtsmoral richten, daß dieser Gefährdung aber viel stärker
eine Gefährdung der Bildungsmöglichkeit richtiger Urteilsmaßstäbe für die
Begriffe Recht, Rechtlichkeit, ordentliche Strafverfolgung, geordneter
Strafvollzug, Gesellschaft, gesellschaftliche Verantwortung, soziale
Verpflichtung, Achtung eigenen oder mitmenschlichen Lebens, Respekt vor dem
Alter, Respekt für Kulturleistungen, Staat, Gemeinde, Behörde jeder Art, Geld
und Eigentum zur Seite steht“.
Laut
Volkswartbund sehen Gefährdungen in der Praxis wie folgt aus:
„Es waren im
Laufe der vergangenen 6 Jahre in erster Linie Sexualaufklärungsbücher, die
wegen ihrer verzerrenden Einflusses auf gediegene Urteilsschemata Jugendlicher
indiziert wurden. Ebenso waren die Comics oft genug mit dieser Regelung zu
fassen.
Nach den ersten
Comic-Reihenverboten der Jahre 1953 und 1954 - alle nach § 1 Abs. 1 - trat eine
deutlich sichtbare Besserung der Produktion insofern ein, als die Häufung und
Detaillierung der Brutalitäten und Sexualitäten vermindert wurden. Was jedoch
kaum verändert wurde, war die unglaubliche Primitivität der Bilder, der
Bildfolgen und, damit verbunden, der Story, die weiterhin - und das ist das
Wesentliche - auf der Darstellung von Gewalt als herrschendem
Gesellschaftsprinzip stehenblieb.“
„SCHUTZ
WOVOR?“
Für die
Streitzeitschrift (SZS) Ausgabe VII/1 zum Thema „Pornografie - Dokumente,
Analysen, Fotos, Comics“ (Hg. Horst Bingel. Frankfurt a.M.: Heinrich Heine
Verlag, 1969) führte Henrik M. Broder mit Dr. Friedrich Weyer vom VolkSwartbund
das folgende Interview:
Friedrich Weyer,
Henrik M. Broder: Schutz
wovor?
Interview
Dr. Friedrich
Weyer ist Generalsekretär des Volkswartbundes e.V., bischöfliche Arbeitsstelle
für Fragen der Volkssittlichkeit.
Paragraph 2 der Satzung dieses Vereins lautet: „Zweck des Vereins: 1. Der
Volkswartbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 9. 63. Er hat im Rahmen der
Volkssittlichkeit insbesondere die Aufgaben: a) Erziehung und Volksbildung, b)
Jugendfürsorge und Jugendschutz, c) die öffentliche Gesundheitspflege nach
katholischen Grundsätzen zu fördern. 2. Der Volkswartbund sucht seine Aufgaben
durch geeignete Maßnahmen zur Bildung der öffentlichen Meinung zu erfüllen.“
Herr
Weyer, wovor schützt der Jugendschutz?
Der
Jugendschutz will in erster Linie Hilfe bieten und aus dieser Hilfe heraus einen
Schutz ermöglichen, einen Schutz der Jugend vor übergreifenden sozialschädlichen
Einflüssen.
Aus
welchen Bereichen kommen diese sozialschädlichen Einflüsse?
Man kann
darunter gewiß all die Einflüsse verstehen, die das Erziehungsziel zur
sozialen, gesellschaftlichen Tüchtigkeit hin bedrohen und erschweren.
Die
Erziehung zur gesellschaftlichen Tüchtigkeit könnte aber auch eine
Konfrontation mit dem sogenannten Schmutz einschließen, mit dem jeder Mensch in
seinem Leben fertig werden muß.
Unbedingt. Der
Jugendschutz versteht einen Teil seiner Aufgabe gewiß auch so, daß er sich mit
dem Schmutz der Gesellschaft auseinanderzusetzen hat, um eben das gesteckte Ziel
zu erreichen.
Nun
sind aber nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene gegenüber diesem
Schmutz anfällig.
Man darf dazu
gewiß hoffen, daß der Erwachsene eine entsprechende Mündigkeit und Selbständigkeit
mitbringt, um mit den ihn betreffenden Gefährdungsmomenten persönlich fertig
zu werden.
Was
Jugendliche gefährdet, ist nach landläufiger Meinung meist sexueller Natur.
Warum eigentlich?
In erster Linie
würde ich meinen, muß man unter dem Gedanken der Jugendgefährdung sehen, was
zur Ausbeutung und Manipulation des jungen Menschen beitragen kann.
Aber
diese Ausbeutung findet ja nicht nur im sexuellen Bereich statt.
Gewiß, ein
sich aktuell verstehender Jugendschutz wird auch andere Aspekte in seinen
Aufgabenkatalog mitaufnehmen und entsprechend berücksichtigen müssen.
Wo
liegen aber die Schwerpunkte ihrer Arbeit?
Der
Volkswartbund befaßt sich unter dem Gedanken des Jugendschutzes in erster Linie
mit der literarischen Variante dieses Arbeitsgebietes. Er versucht, mit seinen Möglichkeiten,
dazu beizutragen, daß Schmutz und Schund, unzüchtige Schriften und ähnliches
mehr in den Maschen der Gesetze gefangen werden.
Herr
Weyer, was ist unzüchtig?
Zu dieser Frage
hin haben kluge Leute dicke Bücher geschrieben, es wird sehr schwer sein, sie
mit wenigen Worten zu beantworten. Ich würde von mir aus sagen: Unzüchtige
Schriften sind solche, die in ärgerniserregender, grober Weise das Schamgefühl
Dritter verletzt.
Sind
die Publikationen, die Woche für Woche am Kiosk hängen und den Leuten eine
Illusionswelt vermitteln - sind diese Publikationen unzüchtig?
Würde man
heute die Kategorien, die vor zehn Jahren zu diesem Aspekt hin Gültigkeit
gehabt haben, bei der Beurteilung von marktgängigen Schriften anlegen, würde
man eine große Zahl von unzüchtigen Schriften am Kiosk finden. Das, was unzüchtig
ist, hat sich gewandelt.
Meinen
Sie, daß der Begriff der Unzüchtigkeit liberalisiert wurde?
Genau. Der
literarische Jugendschutz hat es mit mehreren Kategorien von jugendgefährdenden
Objekten zu tun. Da gibt es einmal jugendgefährdende Schriften, die die
Bundesprüfstelle nach einem entsprechenden Verfahren zur Indizierung bringt. Da
gibt es offenbar jugendgefährdende Schriften, die so gravierend jugendgefährdend
erscheinen, daß in einem Schnellverfahren die Bundesprüfstelle ihr Urteil mit
einer kleineren Besetzung fällen kann, da gibt es schließlich offensichtlich
schwer jugendgefährdende Schriften, die, ohne daß es einer Indizierung bedarf,
gewissen Vertriebsbeschränkungen unterliegen müssen. Schließlich gibt es die
Gruppe der unzüchtigen Schriften, die automatisch auch als jugendgefährdend
angesehen und in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen werden.
Es
gibt bislang keine zuverlässige wissenschaftliche Untersuchung darüber, was
Jugendliche gefährden kann. Ist das nicht ein Mangel?
Das stimmt. Wir
selbst, die wir hier in dieser Arbeit stehen, haben das seit Jahren bedauert und
haben uns selbst veranlaßt gesehen, unseren eigenen Beitrag zur Erhellung des
Problems zu geben. Es ist ihnen vielleicht nicht unbekannt, daß wir kürzlich
eine Schrift herausgegeben haben, die gerade auf diese Fragen hin Fakten und
Faktoren darstellen wollte, um - sei es das nur - Wissenschaftlern Mut zu
machen, sich dieses Themas mit allem Ernst und dringender Notwendigkeit
anzunehmen.
Ihre
Untersuchung faßt das Problem an, aber sie liefert keine signifikanten Hinweise
auf eine Gefährdung Jugendlicher durch das jugendgefährdende Schrifttum.
Ich würde
meinen, daß im Detail dieser Arbeit doch einige Hinweise stecken, die deutlich
machen, wo die besonderen Bedrohungsmomente des jugendgefährdenden Schrifttums
auf junge Menschen hin liegen, so daß zumindest, meine ich, die pädagogische
Erfahrung bestätigt wird, die in dem Satz gipfelt: Sage mir, was du liest, und
ich sage dir, wer du bist.
Man
macht dem Jugendschutz häufig den Vorwurf, er sei eine Art Zensur, die auch für
Erwachsene gelte.
Ich glaube, das
ist eine Zwecklüge. Wir haben erlebt, daß eine Schrift, die als unzüchtig
oder als jugendgefährdend in die Gerichtspraxis hineingegeben worden ist, in
besonderer Weise bekannt wurde und in unangemessener Weise sogar einen
Verkaufserfolg gefunden hat.
Das
liegt aber nicht an der Praxis des Jugendschutzes, sondern an der mangelnden
Effizienz des Indizierungsverfahrens, ich meine, das kann den Vorwurf einer
eventuellen Zensur nicht entkräften.
Das möchte ich
bestreiten. Wenn man bedenkt, daß in die Bundesprüfstelle, die keinerlei
Weisungen unterliegt, die die Pluralität unserer Gesellschaft in sich
widerspiegelt und zu ihrem Urteil findet, das dann wiederum auf dem
Verwaltungsgerichtsweg in mehreren Instanzen angefochten werden kann, so möchte
ich doch meinen, daß hinreichend Sicherheit gegeben ist, daß eine Zensur und
auch nur die Absicht dazu unmöglich gemacht wird.
Es
werden viele ausländische Titel indiziert. Der Vorsitzende der Bundesprüfstelle,
Herr Jungeblodt, hat erklärt, es sei die Aufgabe des Jugendschutzes, präventiv
zu wirken und vorbeugend die Kanäle zu verstopfen, aus denen Pornographie
kommen könnte. Schließen Sie sich dieser Meinung an?
Grundsätzlich,
glaube ich, ist das richtig gesehen, daß jede Schutzfunktion sich mit Präventivmaßnahmen
befassen muß. Inwieweit dieses Prinzip aber in die Praxis der Bundesprüfstelle
hineingeht, ist meines Erachtens eine offene Frage.
Wie
sollte der Jugendschutz optimal aussehen?
Ein optimaler
Jugendschutz müßte im Bewußtsein aller, die in einer Demokratie Verantwortung
tragen, verankert sein. Ein optimaler Jugendschutz müßte zu einem Anliegen
aller gesellschaftlichen Gruppen werden und all derer ... Die derzeitige Praxis
des Jugendschutzes könnte allerdings erheblich verbessert werden, wenn die Behörden
und alle die, die sich mit der Durchführung der Gesetze beauftragt sehen,
kontinuierlicher und zutreffender ihre Arbeit wahrnehmen würden.
Wie
verstehen Sie die Arbeit des Volkswartbundes im Hinblick auf die Entscheidungen
der Gerichte?
Es ist für den
Volkswartbund sehr, sehr wichtig, die Urteilspraxis der entscheidenden Gerichte,
das ist hier das Bundesverwaltungsgericht, das ist hier der Bundesgerichtshof
und das ist hier gewiß auch die Bundesprüfstelle, wenn ich sie als Gericht überhaupt
ansprechen darf, zu kennen und zu berücksichtigen. Der Volkswartbund, das will
ich damit sagen, ist also notgedrungen und notwendigerweise auf die Aktualität
hin angelegt und angewiesen, um überhaupt seine Funktion wahrnehmen zu können.
(Interview
Ende)
ZUR
PSYCHOLOGISCHEN FUNKTION ÖFFENTLICHER ENTRÜSTUNG
Die
überzogene Geiselung „unterwertiger Literatur“ provozierte Häme:
„Es ist
manchmal fast rührend mitanzusehen, wie Sittenwächter oder radikale politische
Gruppen oft wochenlang herumirren, bis sie - glücklich - etwas zu finden,
wogegen zu protestieren es sich verlohnt. Sie wollen ja ernst genommen werden,
auch sich die Selbstachtung erhalten, indem sie ihr Entrüstungsbedürfnis nur
auf Ziele richten, die ihnen durch soziale Bedeutung selber zur Ehre gereichen.
Kurzgeschürzte Mädchen anpöbeln - das bringt nur Ärger ein, vielleicht eine
Beleidigungsklage. Aber gegen ‘öffentliches Ärgernis’ einen
‘Volkswartbund’ mobilisieren, das rückt einen selber beinahe ehrenvoll ins
öffentliche Leben.“ (A. Plack. Ohne Lüge leben. Heidelberg 1976. S. 110)
LETZTES
AUFBÄUMEN DER VOLKSWARTE
Im Juni
1964 war es wieder mal so weit: Der Volkswartbund schritt ein: Die Auslieferung
des Juni-Hefts wurde in Köln verweigert. PARDON reagierte schnell. Das Heft mit
der satirischen Titelgeschichte über Deutschlands Mädchen ‘im Bette
unbesiegt’, erschien in Köln als Sonderausgabe. Mit Blasen und Balken über
allen unschamhaften Worten und Körperteilen. Ja, und da haben sie dann dumm
geschaut, die gesammelten Prälaten und Staatsanwälte Kölns, die sich auf all
das (seinerzeit noch so rare) schöne Fleisch gefreut hatten. War nix. Pinsel drüber.
Von diesem Schlag hat sich der Volkswartbund nie wieder so recht erholt.“
(PARDON 9. Jg.
Heft 12, Dezember 1970. Jubiläumsbeilage S. 7)
UND
HEUTE?
Zwar ist es in
den letzten Jahren um den VWB bzw. seiner Nachfolgeorganisation sehr ruhig
geworden, doch ein Blick hinter die Kulissen der Indizierungspraxis zeigt, daß
es noch immer Vereine und Einzelpersonen gibt, die als selbsternannte Sitten-
und Moralwächter den Indizierungsantragsbevollmächtigten zuarbeiten - im Guten
wie im Schlechten.
So veröffentlichte
yahoo am 2. August 2000 folgende Nachricht mit der Schlagzeile: „Bleibt die
Bibel jugendfrei?“:
Mit dem
Argument, es gebe "in der gesamten Weltliteratur keine
menschenverachtendere und blutigere Schrift" als die Bibel, forderten drei
Familien aus dem unterfränkischen Marktheidenfeld in einem 19-seitigen
Bittschreiben an die Bundesfamilienministerin Christine Bergmann, das Buch der Bücher
als jugendgefährdend einzustufen. Die Bibel verherrliche die Ausrottung
Andersdenkender und die Hinrichtung von Ehebrechern, Homosexuellen und
Wahrsagern als gottgewollt. Das Bundesfamilienministerium wies am Mittwoch, 2.
August 2000, den Antrag ab.
Bei vielen
anderen Büchern, Comics und Filmen verfahren die Jugendämter,
Familienministerien und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
ganz anders.
Berechtigerweise?
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