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1. Einleitung
Anything goes!" -
Werbung ist die wahre Kunst unserer Zeit!"
Nicht nur über Geschmack,
sondern auch über diese beiden Statements lässt sich streiten. Während der Kunst ein
größeres Maß an künstlerischer Entfaltung zugesprochen wird, lässt das Auge der
Öffentlichkeit in Werbung und Presse nicht alle Publikationen gelten, auch wenn diese
objektiv betrachtet den rechtlichen Rahmen einhalten.
Während ein reines Kunstwerk
für sich selbst wirbt, will Werbung auffallen und
provozieren für kommerzielle Zwecke.
Wie alle anderen populärkulturellen Medien prägt sie das gesellschaftliche Bild,
beeinflusst aber vor allem Konsumentenmeinungen und Käuferverhalten und unterliegt
deshalb auch bestimmten Kontrollen. Im Gegensatz zu den Hochkulturen", wie
beispielsweise Theater und Bildende Kunst, wird Werbung als Massenware gehandelt, die im
öffentlichen Alltag omnipräsent ist und versucht den Zeitgeist der Gesellschaft zu
treffen. In der Schnelllebigkeit der modernen Informationsgesellschaft müssen ständig
neue Wege entwickelt werden, damit sich alte und neue Produkte gegen die Konkurrenz auf
dem Markt durchsetzen. Dafür liefern Sex und Gewalt die auffälligsten Werbemotive und
lösen mit einigen nackten oder grausamen Bildern in Werbeanzeigen Kritik, Protest oder
gar öffentliche Diskussionen aus.
Werbung steht als
Massenmedium, das Meinungen beeinflusst, im Licht der Öffentlichkeit und wird zum Schutz
des Allgemeinwesens beobachtet und kontrolliert. So wie der Presserat journalistische
Publikationen auf deren moralische Vertretbarkeit überprüft, wacht der Deutsche Werberat
über Sitten und Anstand in der Werbewelt.
Im Folgenden soll es um den
Wirkungskreis von Presse- und Werberat gehen und um die Ursachen für Zensur und Kontrolle
in der Werbung.
Dabei liegt der Schwerpunkt
auf der Schockwerbung, einer modernen Werbestrategie, die durch die Kampagnen des
Textilunternehmens Benetton ab 1994 für öffentliches Aufsehen sorgte.
2. Der Presserat - Das
Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien?
Der deutsche Presserat
kontrolliert anhand eines sogenannten Pressekodex" die moralisch-ethische
Gültigkeit von Print-Produkten.
In Reaktion auf Beschwerden
von Bürgern oder Medienvertretern agiert der Presserat ebenso wie die Bundesprüfstelle
(BPS) und auch der Werberat in Form einer Nachzensur.
Gegründet wurde dieses
Kontrollorgan nach britischem Vorbild des Press Council" am 20. 11. 1956 von
einer Gruppe Verlegern, die sich als Zusammenschluss gleichberechtigter,
unabhängiger und nicht an Weisungen gebundene Persönlichkeiten" verstanden.
Der Presserat sieht sich
selbst als die moralische Instanz eines Ehrengerichts", das keine materiellen
Strafen und Sanktionen verhängen kann, sondern öffentlich mahnt oder rügt, wenn
Journalisten mit ihren Publikationen gegen publizistische Grundsätze oder die Inhalte des
Pressekodex verstoßen.
Ziel ist dabei einerseits die
Informations- und Pressefreiheit einer demokratischen Gesellschaft zu verteidigen und
andererseits journalistische Arbeiten in Hinblick auf ethisch-moralische Werte zu
kontrollieren. Die Selbsteinschätzung des Presserates verdeutlicht die gewählte
Schiedsrichter-Funktion zwischen Medienproduzenten und Mediennutzern:
Das
Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien, das im Falle einer Beschwerde
die journalistische Leistung an seinem Pressekodex misst,
versteht
sich als Mittler zwischen Bürger und Presse."
(
Deutscher Presserat Jahrbuch 1995: 10)
Seine Wirksamkeit
erreicht der Presserat allerdings nur über öffentlichen Druck, indem er angemahnte
Publikationen öffentlich bekannt gibt und journalistisches Fehlverhalten in der Presse
rügt. Im Gegensatz zu gerichtlichen Urteilen und Strafen bei Verstößen gegen staatliche
Gesetzestexte versucht der Presserat Journalisten anhand des Pressekodex zu maßregeln und
sie in ihre Schranken zu weisen.
Den Trägerverein des
Presserates bilden der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Deutsche Journalisten
Verband (DJV), die IG Medien und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Diese
Medieninstitutionen verfolgen als gemeinsame Aufgabe den Schutz der Pressefreiheit, die
Feststellung und Beseitigung von Missständen im Pressewesen, die Beobachtung
struktureller Entwicklungen in der deutschen Presselandschaft zur Abwehr von
freiheitsgefährdenden Monopolbildungen und die Interessensvertretung der deutschen Presse
vor der Regierung, dem Parlament und der Öffentlichkeit. Der Rat vertritt eine
kommunikationswissenschaftlich fundierte Medienethik für Journalisten zur Wahrung von
seriöser, verantwortungsvoller und glaubwürdiger Berichterstattung und kontrolliert im
Beschwerdefall, ob Journalisten gegen die Inhalte des Pressekodex oder gegen die
Publizistischen Grundsätze verstoßen haben.
Die Richtlinien für die
publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates, die am 14.2. 1990
neu verabschiedet wurden, dienen nicht nur der Beurteilung von Beschwerden, sondern auch
als Orientierungshilfe für Entscheidungen im journalistischen Alltag. Die einzelnen
Ziffern des Pressekodex sind thematisch geordnet und beschäftigen sich mit verschiedenen
journalistischen Aufgabenbereichen. In Form eines Leitfadens werden zu jedem Handlungsfeld
Vorschriften angeführt, beispielsweise dass vor einem Interview die Autorisierung der
Gesprächsteilnehmer eingeholt werden muss, in welcher Form Leserbriefe oder
Richtigstellungen abzudrucken sind, inwiefern Berichterstattungen über Straftaten legitim
sind.
Ebenso dient das
Schwarz weiß Buch Spruchpraxis des Deutschen Presserates" mit über 250
Beanstandungen und Beschwerdefällen Journalisten als Orientierungs- und
Entscheidungshilfe.
Allgemein kritisiert wird am
Presserat, dass die wirtschaftlichen Interessen der Verleger, die den Trägerverein
bilden, stärker seien im Sinne der Wettbewerbsfreiheit als die journalistischen Ziele der
Pressefreiheit. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit des Presserates in Frage gestellt, da
er in der Regel auf Beanstandungen von Veröffentlichungen reagiert. Die Inhalte der
Artikel werden nicht vor ihrer Veröffentlichung kontrolliert, sondern erst, wenn die
massenmediale Verbreitung schon erfolgt ist und beispielsweise diskriminierende Inhalte
bereits ihre Leser gefunden haben. Außerdem kann der Rat publizistische Normverstöße
nur öffentlich rügen und verhängt keine wirksamen Strafen, die Journalisten davon
abhielten weiter gegen publizistische Grundsätze zu verstoßen.
2.1. Der Werberat - Das
schlechte Gewissen der werbetreibenden Wirtschaft?
Die Kommerzialisierung
der Medien wird in der Öffentlichkeit zunehmend kritisiert, so dass die Werbetreibenden
vom Druck der öffentlichen Meinung zur Selbstverantwortung gedrängt werden und dem
negativen Image einer verrohenden" Werbung entgegenwirken müssen. Zentrale
Frage dabei ist im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Wertewandel, inwiefern die
Werbung diesen abbilden darf ohne den Rahmen allgemein gültiger Emotionen und
Moralvorstellungen zu sprengen.
Der Zentralausschuss
der Deutschen Werbewirtschaft e. V." (ZAW) strebt den reibunglosen Ablauf des
Werbegeschäfts im Bereich Produktion und Dienstleistung an und gründete am 13.4. 1972
den Deutschen Werberat, der seitdem als Konfliktregler zwischen werbetreibenden Firmen und
Beschwerdeführern der Bevölkerung agiert und sich als das selbstdisziplinäre Gewissen
der Werbebranche versteht.
Laut Volker Nickel,
Geschäftsführer vom ZAW-Gemeinschaftswerk Öffentlichkeitsarbeit", will der
Werberat die Veröffentlichung von Texten und Bildern vermeiden, die von Werbungtreibenden
und Umworbenen als geschmacklos und anstößig empfunden werden und deshalb zu
missbilligen sind. Ferner sieht er den Werberat als das ethische Handwerkszeug, mit
dem moralisches Fehlverhalten in der Wirtschaft korrigiert werden kann".
Bürger können sich über
Werbeaktionen (Anzeigen, Plakate, etc.) beschweren, die sie für moralisch unvertretbar
halten, und mit Hilfe des Werberates ganze Kampagnen stoppen lassen, auch wenn diese
rechtlich einwandfrei sind. Der Werberat veranlasst zwar auch eigeninitiativ Änderungen
von Werbekampagnen oder rügt diese öffentlich, aber in der Regel reagiert er auf
Beschwerden und Kritiken der Konsumenten. Mittels der einstweiligen Verfügung"
können zweifelhafte Werbepublikationen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.
Angeprangert werden meist
Kampagnen, die in Motiven oder Texten brisante gesellschaftspolitische Themen aufgreifen
um Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, deren Aussagen aber mit der öffentlichen Moral und
religiösem Empfinden nicht vereinbar sind. Die aktuelle Ausgabe des Jahrbuchs der Werbung
thematisiert unter anderem als Brennpunkt 2000 die Würde der Frau, da sich im Vergleich
zu früheren Werbejahren Anzeigen mit frauendiskriminierenden Inhalten häuften .
Eine Stellungnahme des
Werberates zu diskriminierender Werbung aus dem Jahr 1991 verdeutlicht, dass Werbung als
populärkulturelles Medium die öffentliche Meinung prägt und den Konsumenten keine
abwertenden Urteile gegenüber bestimmten Gruppen vermitteln darf:
Darstellungen und Aussagen in der Werbung dürfen nicht die Menschenwürde
und das allgemeine Anstandsgefühl verletzen... Deshalb darf vor allem nicht der Eindruck
erweckt werden, dass Menschen wegen ihres Geschlechts, wegen ihrer Herkunft oder ihrer
Anschauungen minderwertig seien oder in Gesellschaft, Beruf oder Familie willkürlich
behandelt werden können." (Jahrbuch Deutscher Presserat 1995)
Im Jahrbuch des
Werberats sind verschiedene Beschwerdebeispiele und deren Handhabung durch den Werberat
angeführt, damit Werbungtreibende diese in künftigen Kampagnen berücksichtigen und
somit Kritiken und Werbestopps in ihrer Anzahl möglichst reduziert werden können.
Insgesamt gingen im Jahr 1999 beim Werberat 401 Proteste ein, die sich gegen 253
Werbemaßnahmen richteten. Davon sind einige Fälle nicht vom Werberat zu entscheiden,
weil es sich entweder nicht um Wirtschaftswerbung handelte, bei Rechtsverstößen andere
Institutionen zuständig waren oder die Beschwerdeführer ihre Rechte selbst geltend
machen sollten. Von den 188 Werbemaßnahmen, die in die Entscheidungskompetenz des
Gremiums fielen, erklärten sich 77 Werbungtreibende bereit, die Werbemaßnahme nicht mehr
zu schalten, 5 erklärten sich bereit, die Maßnahme zu ändern, in 6 Fällen wurde
öffentlich gerügt und 100 Werbekampagnen wurden von Kritik freigesprochen.
Beispielsweise wurde das
Werbeplakat eines Kreditinstituts kritisiert, auf dem ein Baby seinen nackten Po in die
Höhe streckte. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass sich Kinderschänder durch das
Bild motiviert zum Missbrauch von Babys motiviert fühlten. Der Werberat teilte zwar das
allgemeine Unbehagen über zunehmende Fälle von Kinderpornographie, lehnte die Beschwerde
aber als extreme Interpretation des Werbefotos ab. Ferner warb eine Möbelfirma
mit dem Bild eines kleinen Mädchens und dem Spruch Zur Hochzeit hat er mir eine
Küche von (...) versprochen" und löste damit die Kritik einer Beschwerdeführerin
aus, dass Frauen als unterwürfig gegenüber Männern und von ihnen abhängig dargestellt
würden. Der Werberat wies die Klage ab, weil der Text erkennbar humorvoll und pointiert
und keinen negativen Beigeschmack hätte.
Der Deutsche Werberat
rügt Unternehmen immer dann öffentlich, wenn diese trotz einer Beanstandung die
Werbemaßnahme weiter schalten.
Beispielsweise wurde die
Firma Sisley gerügt ein zur Benetton-Gruppe gehörendes Textilunternehmen
weil zahlreiche Bürger ein Plakatmotiv als anstößig empfanden. Die Abbildung zeigt eine
junge Frau, die ein Lamm in den Armen hält und so breitbeinig sitzt, dass ihr
offensichtlich menstruationsbedingt blutbefleckter Slip zu sehen ist. Das Maul des Lamms
ist ebenfalls blutig. Der Werberat teilte die Ansicht der Beschwerdeführer, die darin
einen Bezug zur Sodomie sahen und eine Verletzung der Würde der Frau. Da das Unternehmen
trotz Ermahnungen die Kampagne nicht zurückzog, wurde es vom Werberat öffentlich
gerügt.
Es ist anzunehmen, dass die
Firma Sisley die öffentliche Kritik gegen die provokative Kampagne als Teil ihrer
Schockwerbung erwartet hatte. Hier lässt sich ähnlich wie beim Presserat die Kritik
üben, dass nachträgliche Rügen nicht viel mehr ausrichten, als die Publicitiy von
Werbepublikationen eher zu steigern als zu mindern, wie sich besonders am Beispiel der
Benetton-Kampagnen zeigt.
3. Shock sells"
Die Wirksamkeit von Schockwerbung am Beispiel der Benetton-Kampagne ´94
Das italienische
Textilunternehmen Benetton hat seit Beginn der 90er Jahre mit seiner Werbestrategie immer
wieder für internationales Aufsehen gesorgt. Ausschlaggebend waren die vom
Werbefotografen Oliviero Toscani aufbereiteten Anzeigen, die aktuelle Not- und
Katastrophensituationen abbildeten. Themen wie Sex, Religion, Rasse, Leben und Tod wurden
mit provozierenden Motiven direkt über dem Claim des Bekleidungsunternehmens United
colors of Benetton" abgebildet. So lösten beispielsweise Bilder von elektrischen
Stühlen, einer blutverschmierten Uniform eines im Jugoslawien-Krieg gefallenen Soldaten
und Aids-Kranke im Format von Großflächenplakaten regelrechte Schockeffekte aus und
wurden vom ZAW in Bad Homburg als makaber, beschämend und entwürdigend"
bezeichnet.
Das Foto eines neugeborenen
Säuglings mit Nabelschnur löste weltweit derartige Proteste und Verbote aus, dass es in
Italien als auch in Deutschland entfernt werden musste, weil der Werberat der Ansicht war,
dass viele den Anblick
eines Neugeborenen eklig und geschmacklos finden."
Plakate, die menschliche
Körperteile, denen der stigmatisierende Stempel H.I.V. positive" in die Haut
gebrannt ist, abbildeten, wurden zunächst in Frankreich als provozierende Ausbeutung des
Leidens bewertet. Anfang 1995 verurteilte das Landesgericht Paris Benetton zu einer Strafe
von 50.000 Franc, die das Unternehmen an drei H. I. V.Infizierte als Entschädigung
zahlen musste.
Infolge der Proteste klagte
schließlich auch der ZAW das Unternehmen Benetton an, so dass die bundesdeutsche
Rechtssprechung im Anklageverfahren folgende Motive wegen Verstoß gegen §1 UWG als
wettbewerbswidrig erklärt hat:
ein Körperteil, dem der
stigmatisierende Stempel H.I.V. positive" in die Haut gebrannt ist
ein Aids-Toter
- eine auf einem Ölteppich
schwimmende, völlig mit Öl bedeckte Ente
- Kleinkinder der sogenannten
dritten Welt bei schwerer körperlicher Arbeit, beim Stapeln und Verladen von
Ziegelsteinen
- Farbige, die sich in einem
Transport-Container gedrängt befinden, und weitere Farbige, die versuchen mit ihren
Kindern den Container zu erreichen; daneben ein Kleinstkind, das in den Container gezerrt
wird während Soldaten mit Maschinengewehren daneben stehen
- ein farbiger Kämpfer mit
Menschenknochen.
Die Motive der
Benetton-Kampagne können beim Betrachter verschiedenste
Emotionen auslösen, die von
Mitgefühl und Mitleid bis hin zu Ohnmacht reichen, weil man nichts dagegen unternehmen
kann, oder Angst, dass man selbst in eine der dargestellten hilflose Situationen geraten
könnte.
Das Oberlandesgericht
Frankfurt erklärte das obig beschriebene Anzeigenmotiv des
Transportcontainers als
geschmacklos und sittenwidrig, da eine menschliche Leidens- und Notsituation benutzt werde
um beim Betrachter Mitleid auszulösen. Dieses Mitgefühl nutze Benetton zu Durchsetzung
wirtschaftlicher Interessen werblich aus. Die Werbebotschaft enthält darüber hinaus
keine Informationen zu Qualität oder Preis des umworbenen Produkts, so dass es sich
hierbei um rein emotional wirkende Werbung handelt. Nach Ansicht bekannter
Marketingwissenschaftler ist Werbung in den häufigsten Fällen eine Mischung aus
verschiedenen aktivierenden Reizen, die zusammen einen informativ-emotionalen
Wirkungscharakter erzeugen.
Die Effektivität rein
emotional wirkender Werbung wird in Frage gestellt, da beispielsweise bei einem zu starken
Bedrohungseffekt der Kontakt mit der Werbebotschaft von den Verbrauchern vermieden bzw.
verdrängt wird. Für den Erfolg rein emotional wirkender Werbung ist wichtig, dass sie
dem Betrachter zu dem angesprochenen, angstauslösendem Problem eine Lösung anbietet.
Das Werbemotiv, das einen
Körperteil eines Menschen zeigte, dem der stigmatisierende Stempel H.I.V.
positive" in die Haut gebrannt war, wurde vom OLG Frankfurt als sittenwidrig gesehen,
weil sie den schockierenden Eindruck erwecke, an Aids leidende Menschen würden wie Opfer
des Holocaust ausgegrenzt und verfolgt. Das Leid dieser Menschen werde bedenkenlos für
Produkt- und Unternehmenswerbung benutzt, wobei die reellen Probleme solcher Personen
sachfremd und verzerrt wiedergegeben werden.
Da man mit Kleidungsstücken
- selbst wenn sie von Benetton sind - keinen Krieg abwenden oder Aids bekämpfen kann,
bleibt die negative Aussage der Werbemotive in den Köpfen der Rezipienten hängen. Eine
Zuschauerumfrage, die der Sender RTL plus am 16. Februar 1994 in der Sendung Stern
TV" telefonisch zu den Benetton-Motiven blutverschmierter Säugling" und
zerschossene Soldatenuniform" durchführte, ergab, dass 84% der Zuschauer diese
Bilder als geschmacklos" empfanden und nur 16% diese als nicht
störend" bewerteten.
Neben dieser
Zuschauerreaktion zeigen öffentliche Stellungnahmen zuständiger bzw. betroffener
Institutionen, dass diese Art von tabubrechender Werbung keinen Vorbildcharakter einnehmen
darf. So meint beispielsweise der Sprecher der Frankfurter ZAW, Volker Nickel, dass mit
den obig genannten Motiven mit Entsetzen Geschäfte betrieben werde. In Bezug auf die
Abbildung der blutigen Soldatenuniform stellt er fest, dass dahinter die Intention stecke
mit Hilfe eines grässlichen Krieges und der Visualisierung des Todes Aufmerksamkeit auf
sich zu ziehen.
Diesbezüglich zeigt sich die
Gesellschaft für bedrohte Völker betroffen
und stellt Strafantrag mit den
Worten:
Im
Angesicht von Völkermord, Massenvertreibung eines ganzen Volkes, planmäßigen
Massenvergewaltigungen, Flächenbombardements und Millionen hungernder Menschen in den
eingeschlossenen Städten versucht Benetton seinen Profit zu steigern."
Ob das Unternehmen den
Umsatz dank der Schock-Kampagne steigern konnte, ist schwer einzuschätzen, da zwar der
geringe Werbeetat (4% des Gesamt-Werbeetats) bekannt ist, aber nicht die Umsatzzahlen.
Fakt ist, dass Benetton mit seiner schockierenden Werbestrategie trotz erfolgter
Abmahnungen und Geldstrafen erreicht hat, was geplant war: Publicitywirkung. Sogar die
Tagesthemen" der ARD und auch ZDF und Stern TV" von RTL widmeten
sich der Anzeige mit dem blutbefleckten Kampfhemd des erschossenen kroatischen Soldaten.
Zahlreiche Zeitungen beschäftigten sich mit Benettons blutigem Werbefeldzug, der Debatten
auslöste, ob mit Entsetzen Werbung getrieben werden darf.
Ausblick
Presse- und Werberat
wollen Moralapostel für Journalisten und Werbetreibende sein. Sowohl Werbeagenturen als
auch Verlage und zugehörige Zeitungen bzw. Zeitschriften wollen gute Umsatzzahlen
scheiben, die sie bestimmt nicht als moralische Vorbilder, sondern als Trendsetter mit
möglichst hohem Sensationswert erreichen. Welcher Journalist hält sich wirklich an
ethische Grundsätze, wenn er kurz davor ist sich mit nackten Tatsachen" einen
Namen samt vollem Konto zu verschaffen?
Die Kommerzialisierung des
Fernsehens führt unter anderem zum Gaga-TV und bringt grenzüberschreitende Sendeformate
wie Big Brother" hervor. So geschieht es, dass Produzenten und Sender mit
voyeuristischen Experimenten schlüpfrige Geschäfte betreiben, die Öffentlichkeit regt
sich auf und trotzdem gucken (fast) alle zu.
Mehr Mitspracherecht hat der
Einzelne bei Anzeigen und Artikeln durch Presse- und Werberat. Jeder Bürger kann gewisse
Inhalte und Abbildungen aus persönlichen Gründen zensieren lassen, obwohl an diesen
rechtlich nichts zu beanstanden wäre. Aber mal ehrlich: Wie oft kommt es vor, dass
Konsumenten sich von einem Artikel oder einer Werbeanzeige persönlich verletzt fühlen
und dagegen klagen wollen? Wenn man die tägliche Presseflut in Zahlen daneben stellt,
vergleichsweise selten. Das sind die Ausnahmen, die Presse- und Werberat auf den Plan
rufen. Der wirklichen Masse an grenzüberschreitenden Publikationen stehen sie als
nachzensierende Institutionen eher kläglich gegenüber. Außerdem sind emotionale
Schäden, die durch bereits publizierte Inhalte hervorgerufen wurden, auch durch
nachträgliche Abmahnungen oder Zensuren nicht wieder gut zu machen.
Die Unternehmen, die als Teil
ihrer Werbestrategie eine Schockwirkung erzielen wollen, kalkulieren etwaige Ermahnungen
oder öffentliche Rügen des Werberates ein. Nur rechtliche Verstöße könnten zu
gerichtlichen Verurteilungen und Geldbußen führen, die den Umsatz schmälern könnten.
Am Beispiel des durchschlagenden Erfolges der Benetton-Werbekampagnen zeigt sich die
Unfähigkeit des Werberates, der das schlechte Gewissen der Wirtschaft sein will: Trotz
moralisch-ethischer Ermahnungen des Werberates stellte Benetton kaum Kampagnen freiwillig
ein, weil der öffentliche Anstoß Teil der Werbestrategie war. Erst gerichtliche Urteile
konnten bestimmte Anzeigen verbieten. Darüber hinaus hat Benetton das Ziel der
Schockwerbung erreicht, nämlich die öffentliche Wirkung in aller Munde zu
sein".
So wie der holländische
Fernseh-Produzent Endemol über anfängliche Zuschauerproteste zu Big Brother"
müde lächelte, ist sich auch der Benetton-Werbefotograf Oliviero Toscani sicher, dass
die Grenzüberschreitung ein fortlaufendes Prinzip des Erfolges ist :
New things are always attacked. But time is on our side,. What was shocking
three years ago is accepted today."
Die Intentionen der der
Medienproduzenten erscheinen als durchaus schlüssig und lukrativ, aber was geschieht mit
den Mediennutzern? Wie äußert sich der Einfluss der populärkulturellen Medien auf
Konsumenten, die nicht über die Grenzen des Geschmacks urteilen und Massenware
konsumieren ohne den Hintergrund zu reflektieren?
Der Werbefotograf Toscani
argumentiert mit der Freiheit der Kunst, die provozieren darf. Schließlich sei die
Realität, die wir verdrängen viel brutaler:
Art is meant to be controversal... This is not tasteless. War is tasteless.
Segregation, racism, religion..."
(aus: Sunday Times
Style Section 8, 04.12.1994, S. 3.)
So lange keine Rechte anderer
verletzt werden und Presse- bzw. Werbeerzeugnisse den gesetzlichen Rahmen einhalten, ist
es Aufgabe der Gesellschaft über die
Grenzen des Geschmacks zu entscheiden. Dazu können Presse- und Werberat als
schlechte Gewissen" instrumentalisiert werden.
5. Literatur
Kassebohm, Kristian (1995): Grenzen
schockierender Werbung. Benetton Werbung vor dem Hintergrund wirtschaftlicher
Interessen und juristischer Beurteilung, Diss., Berlin.
Seim, Roland (1997): Zwischen
Medienfreiheit und Zensureungriffen, Diss., Münster.
Seim, Roland / Spiegel, Rolf (Hrsg.)
(1999): Ab 18", Band 2, Münster.
Der Spiegel 8/1994, S.78-80.
Sunday Times Style Section 8,
04.12.1994
Toscani, Oliviero (1997): Die
Werbung ist ein lächelndes Aas, Frankfurt a. M.
Trägerverein des Deutschen
Presserates e. V. (Hrsg.) (1996): Jahrbuch Deutscher Presserat 1995, Bonn.
Trägerverein des Deutschen
Presserates e. V. (Hrsg.) (1990): Schwarz Weiss Buch. Spruchpraxis des Deutschen
Presserates, Bonn.
Zentralverband der deutschen
Werbewirtschaft (Hrsg.) (2000): Jahrbuch Deutscher Werberat 2000, Bonn.
www.benetton.com
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