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1. Einleitung
Eine Frau liegt nackt auf einer Liege und lässt sich von ihrem Geliebten
malen. Eine Szene, die in unserer heutigen Zeit wohl kaum jemanden empören würde. Zu
viel ist der Fernseh- bzw. Kinobesucher gewohnt, als dass ihn diese vergleichsweise
harmlose Filmszene die Schamesröte ins Gesicht steigen ließe. Vor knapp 50 Jahren sah
die Situation in Deutschland noch anders aus. Das größtenteils prüde, verstärkt auf
das katholische Sündenbewusstsein schwörende Deutschland war geschockt, als im Jahre
1951 der Film Die Sünderin" unter Regie von Willi Forst mit Hildegard Knef in
der Hauptrolle in die Kinos kam. Die Thematik, die damals für den ersten Filmskandal
Deutschlands sorgte, ist heute ab 12 Jahren freigegeben. Was diese Tatsache für den
Wandel des Zeitgeistes bedeutet, wird später hervorgehoben. Zunächst sei ein kurzer
Überblick über den Inhalt des Films und die Reaktionen, die er hervorgerufen hat,
gegeben.
2. Zur Story des
Films
Der Film zeigt die Geschichte
der Prostituierten Marina (gespielt von Hildegard Knef), die sich in den an einem
Gehirntumor erkrankten Maler Alexander verliebt. Marina ermöglicht ihrem beruflich
erfolglosen Geliebten durch finanzielle Zuwendungen, die ihr eine Rückkehr in ihr altes
Gewerbe, mit dem sie Alexanders Willen aufhören wollte, bringen, einige sorglose,
glückliche Wochen. Als der Maler erblindet, erlöst sie ihn von den Qualen und nimmt ihm
und schließlich sich selbst mit einer Überdosis Veronal das Leben. Der Film sollte
eigentlich den Titel Der Monolog" bekommen, da Marina ihr Leben im Rückblick
schildert. Der Film beginnt mit der Szene, in der sie ihren Geliebten vergiftet. Marina
kommt zur Ruhe und lässt ihr Leben Revue passieren. Sie erzählt es sozusagen dem
Zuschauer. In der letzten Szene befindet man sich wieder am Anfang des Films. Gezeigt wird
nun, wie Marina sich selbst vergiftet.
3. Erste Reaktionen
und Auswirkungen
Bereits mit Beginn der
Dreharbeiten wurden erste Proteste laut: Regisseur Willi Forst beabsichtigte, den Film in
München zu drehen. Im katholischen Bayern
hatte sich jedoch jede Produktionsfirma
geweigert, Die Sünderin" herzustellen, so dass Forst mit seiner Crew nach
Bendestorf bei Hamburg auswich, wo im August 1950 mit den Dreharbeiten begonnen wurde. Die
Uraufführung des Films am 18. Januar 1951 in Frankfurt war ein Flopp. Weder das Publikum
noch die Presse ließen sich von dem Streifen mit der aus heutiger Sicht eher langweiligen
Story begeistern. Ähnliche Reaktionen gab es auch bei der Premiere in Hamburg. Die
Kritiker zeigten sich enttäuscht. Der Film wäre also mehr oder weniger in der
Versenkung" verschwunden, hätte es nicht jene oben bereits erwähnte Nacktszene
gegeben, die der Auslöser des ersten Filmskandals der deutschen Filmgeschichte sein
sollte. Hildegard Knef wird im Film von hinten nackt gezeigt, als sie sich von ihrem
Geliebten malen lässt. In einer weiteren Szene sieht man sie nackt in einem See
schwimmen. Die Darstellung einer nackten Frau war damals, in den 50er Jahren, einzigartig
auf der Leinwand und galt in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung offiziell als in
höchstem Maße unsittlich. Neben der Nacktszene echauffierten sich die Kritiker in
deutlichem Maße über die im Film gezeigte Darstellung von Prostitution und die
Selbstmord-Thematik. So scheint die Nacktszene nur der erste Anlass für die aufkeimende
Proteste gewesen zu sein.
Exkurs: Die FSK als
Kontrollinstanz
Im Jahre 1949, dem
Gründungsjahr der BRD, wurde in Deutschland nach amerikanischem Vorbild die
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft", kurz FSK ins Leben gerufen.
Diese Kontrollinstanz prüft Kinofilme und Videoangebote im Hinblick auf die Eignung zur
öffentlichen Vorführung und auf die Anforderungen des Jugendschutz-Gesetzes. Die FSK
kennzeichnet die jeweiligen Filme mit einer entsprechenden, ihres Erachtens sinnvollen
Altersfreigabe. Zur Zeit der Aufführung des Filmes Die Sünderin" setzte sich
die FSK, unterteilt in einen Arbeits- und einen Hauptausschuss, aus Vertretern der
Filmwirtschaft, des Bundes, der Länder, der Katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen
zusammen. Der Arbeitsausschuss bestand aus drei haupt- und drei ehrenamtlichen
Mitgliedern, von denen zwei die öffentliche Hand" vertraten und einer die
Filmwirtschaft. Der Hauptausschuss bestand aus insgesamt 15 Mitgliedern, wovon einer der
hauptamtliche Präsident war und die 14 anderen ehrenamtlich tätig waren. Acht Mitglieder
(inklusive Präsident) kamen aus dem Bereich der Filmwirtschaft, drei aus den
Kultusministerien und je einer aus der evangelischen und der katholischen Kirche, der
israelischen Religionsgemeinschaft und des Jugendverbandes.
3.1. FSK-Beschluss
Der Arbeitsausschuss der FSK
hatte dem Film zunächst Schnittauflagen auferlegt. Regisseur Willi Forst hielt diese
Auflagen für unhaltbar und ging in Berufung. Der Hauptausschuss der FSK gab den Film
schließlich trotz Bedenken ohne jegliche Auflagen und ungeschnitten frei.
3.2 Die Kirche als
Hauptkritiker
Der Aufruhr, vor allem von
Seiten der Kirche war direkt nach dem Filmstart immens. So meldete sich der hanseatische
Pastor Wilken bereits am Tag der Premiere zu Wort. Er warf Regisseur Willi Forst die
Verherrlichung von Mord, Ehebruch, Selbstmord und Prostitution vor. Bereits an dieser
Stelle wird deutlich, dass die Proteste, vor allem von Seiten der Kirche, über die
Beanstandung der Nacktszene weit hinausgingen. Mit Themen wie Sterbehilfe, Selbstmord und
Prostitution, die folglich in den Vordergrund traten, wurden gleich mehrere Tabus
gebrochen. So kann man die Nacktszene zwar als Auslöser, jedoch nicht als Hauptgrund für
die ausgiebigen Diskussionen um den Film bezeichnen. Die Kirche gab sich mit der
unzensierten Freigabe des Films durch die FSK nicht zufrieden und äußerte öffentlich
ihren Unmut. Neben Pastor Wilken gaben viele weitere evangelische und katholische Priester
ihrem Protest freien Lauf. So ging es sogar soweit, dass sie die Verurteilung des Films
Die Sünderin" verstärkt zum Gegenstand ihrer Sonntagspredigten machten. Auch
der Kölner Erzbischof Joseph Kardinal Frings meldete sich im Zuge der Diskussion um den
Schandfilm" zu Wort. Für Frings war der Film ein öffentliches
Ärgernis". Er ließ in seiner Diözese eine Erklärung gegen Kinos verlesen, die
unter Missbrauch des Namens der Kunst eine Aufführung bringen, die auf eine
Zersetzung der sittlichen Begriffe unseres christlichen Volkes hinauskommt." Ferner
ließ er verkünden, dass ein Christ, der trotzdem diesen Film besucht, auch wenn er
glaubt, es ohne unmittelbare Gefahr für seine persönliche sittliche Unversehrtheit tun
zu können, Ärgernis gibt und sich mitschuldig macht an einer unverantwortlichen
Verherrlichung des Bösen." Und weiter: Zu meinem großen Schmerz wird der
berüchtigte Film Die Sünderin" trotz aller Proteste zuständiger Stellen nun
auch in Köln, in der Metropole unserer Erzdiözese aufgeführt. [...] Ich erwarte, daß
unsere katholischen Männer und Frauen, erst recht unsere gesunde katholische Jugend in
berechtigter Empörung und in christlicher Einmütigkeit die Lichtspielhäuser meidet, die
unter Mißbrauche des Namens der Kunst eine Aufführung bringen, die auf eine Zersetzung
der sittlichen Begriffe unseres christlichen Volkes hinauskommt." Doch es blieb
keineswegs bei dieser vergleichsweise harmlosen" Art von Unmutsäußerungen. Es
ging sogar so weit, dass viele Vertreter der Kirche zeitweise aus der FSK austraten. So
zum Beispiel Ortspfarrer Werner Heß aus Frankfurt-Ginsheim, damaliger Beauftragter für
Film, Funk und Presse der Evangelischen Kirche in Deutschland. Heß begründete seinen
Austritt mit folgenden Worten: Der junge deutsche Film bemüht sich in
bemerkenswerter Weise, weit über die Grenzen des Verdaulichen hinaus ins Geschäft zu
kommen." Die katholischen Referenten Anton Koch und Alois Stapf taten es Heß gleich
und traten ebenfalls vorübergehend aus der FSK aus. Wie sich im Nachhinein zeigte,
rührten die Vertreter der Kirche mit ihren Beschwerden unfreiwillig die Werbetrommel für
den scheinbar anstößigen Film. Je größer die Kreise der Aufregung waren, desto mehr
Menschen wollten den Film sehen. Allein in den ersten vier Monaten strömten über vier
Millionen Besucher in die Kinos.
3.3 Demonstrationen
und Ausschreitungen
Etwa sechs Wochen nach der
Premiere des Films kam es zu ersten gewalttätigen Ausschreitungen. Unter dem Motto
Heilgem Kampf sind wir geweiht, Gott verbrennt im Zornesfeuer eine Welt"
demonstrierten aufgebrachte Jugendliche vor den Kinos in Düsseldorf-Oberkassel und
Düsseldorf-Eller. Es wurden Stinkbomben geworfen und es kam zu Schlägereien zwischen
Kinobesuchern und Filmgegnern. Ferner wurden Flugblätter verteilt mit Aufschriften wie:
Dieser Film spottet nicht nur der christlichen Moral, sondern auch des elementarsten
menschlichen Anstandes, verhöhnt die Ehre unserer Frauen und Mädchen, gefährdet das
gesunde Ehrbarkeitsgefühl unseres Volkes!" Der Initiator dieser Demonstrationen,
wenn man die brutalen Ausschreitungen noch als solche bezeichnen möchte, war der damalige
Düsseldorfer Oberbürgermeister Josef Gockeln. Er war im Jahre 1951 gleichzeitig
Präsident des NRW-Landtages, Mitglied des Bundestages und Vorsitzender der Katholischen
Arbeitsvereine Westdeutschlands. Gockeln machte seiner Empörung Luft und wandte sich mit
seinem Gram an die Kirche, die dessen Proteste verständlicherweise mit offenen Augen und
Ohren empfing und aufnahm. So setzte Pfarrer Dr. Karl Klinkhammer, genannt
Ruhrkaplan" alle Hebel in Bewegung, um eine erste Demonstration zu
organisieren. Die folgenden Auseinandersetzungen seien dabei allerdings nicht geplant
gewesen.
3.3.1 Konsequenzen
der Ausschreitungen
In Folge der gewalttätigen
Ausschreitungen mussten sich Pfarrer Klinkhammer, Kaplan Heinrich Fein und fünf
Jugendliche aus der katholischen Jungmänner-Bewegung wenig später wegen Nötigung,
groben Unfugs und Beteiligung an einer nicht genehmigten politischen Kundgebung vor
Gericht behaupten. Aufgrund der Demonstrationen und Ausschreitungen vor mehreren deutschen
Kinos kam es zu einem kurzfristigen Aufführungsverbot des Films Die Sünderin"
durch die Polizei. Später wurde der Film wieder freigegeben. Das kurzfristige
Aufführungsverbot und und die Urteile der Landesverwaltungsgerichte wurden jedoch 1954
vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben. Das Gericht erklärte Filme zu Zeugnissen
der Kunst, denen ein weitreichender Freiraum eingeräumt werden müsse. der Film wurde
zunächst mit der Auflage ab 18" freigegeben. Später gab die FSK ihm als
modernem Klassiker" eine Freigabe ab 12". Im Fernsehen wurde er
bereits um 19.30 Uhr ausgestrahlt.
3.4 Auswirkungen
für die FSK
Zusammenfassend lässt sich
sagen, dass der Film Die Sünderin" eine vehemente Diskussion um die
moralisch-ästhetischen Positionen des Filmes entfachte, die schließlich in einer
Diskussion über das Selbstverständnis und die Funktion der FSK mündeten. Die
Kirchenvertreter traten erst wieder in die FSK ein, nachdem sie eine Änderung der
Statuten erwirkt hatten. So herrscht seitdem in der FSK eine ausgeglichene Verteilung
zwischen Vertretern der Filmwirtschaft und der öffentlicher Hand.
4. Stimmen
Hildegard Knef:
[...] ein Land, das Auschwitz hatte und so Grauenhaftes anrichtete und das sich nun,
wenige Jahre später, in einer solchen Weise benahm, weil ich da ein paar Sekunden nackt
auf der Leinwand zu sehen war, das ist doch völlig absurd." (http://www.swix.ch/rueckschau/dez95/knef_facts.html)
Hildegard Knef: Im
Grund hat die Kirche dieses Theater nur gemacht, weil im Film ein Doppelselbstmord
vorkommt. Es war die Lebensverweigerung, die irritierte, nicht der nackte Busen." (http://www.swix.ch/rueckschau/dez95/knef_facts.html)
Hildegard Knef: Ich
hatte den Skandal, die Produzenten das Geld." (http://www.swix.ch/rueckschau/dez95/knef2.html)
Willi Forst: Wir
haben nur eine Reportage des wirklichen Lebens gegeben, Drehbuch und Rohschnitt sind den
Vertretern beider Konfessionen vorgeführt worden. Ich fürchte, das Publikum wittert
jetzt Schmutz, wo es keinen gibt."
Suchsland, J.
(Rechtsanwalt): [...] Was wollen nun eigentlich die ehrenwerten
Ausschüsse" oder die Pfarrer, noch dazu wenn sie demokratisch überstimmt
sind? Wollen sie dem Film doppelte Besucherzahlen garantieren? Oder wollen die Herren die
neue demokratische Mode, Mehrheiten durch Minderheiten vergewaltigen zu lassen, auch auf
dem Gebiete der Kunst einführen? Wollen sie die Gartenlaube wieder zum Maßstab erheben
oder aus den Kinos Kleinkinderbewahrungsanstalten machen oder aus der Kunst eine
Erbauungsinstitution? Die Aufzeigung der Entwicklung hat doch mit Verherrlichung nicht das
geringste zu tun! Wer das nicht unterscheiden kann, zieht sich mit Recht aus einem
Beurteilungskollegium zurück." (aus einem Leserbrief des SPIEGEL (7. Mai 1952).
5. Veränderung des
Zeitgeistes
Betrachtet man die
Diskussionen und den Skandal um den Film Die Sünderin" einmal aus heutiger
Sicht, lässt sich eine deutliche Veränderung des Zeitgeistes, ein deutlicher Wertewandel
feststellen. Sequenzen wie Nacktheit, Mord und Prostitution gehören heute nahezu auf die
Tagesordnung des täglichen Fernsehprogramms. So gibt es heute kaum einen Film ohne
Nacktszenen oder Leichen. Dem Fernsehzuschauer stößt das lange nicht mehr so unangenehm
auf, wie es im Deutschland der 50er Jahre der Fall war. Eine große psychische Abstumpfung
durch Aufklärung und Überhäufung mit derartigen Szenen sind mögliche Gründe. Die
Frage ist, inwiefern die Filmzensur einer weiteren Abstumpfung und negativen Auswirkung
sinnvoll entgegenwirken kann. Es ist Wichtig, Fiktion und Wirklichkeit
auseinanderzuhalten. Erst wenn diese Differenzierungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist,
wie es gerade bei Kindern häufig der Fall ist, und die Fiktion mit der Realität
gleichgesetzt wird, wird es extrem gefährlich. Um diesen Fällen vorzubeugen, ist eine
Filmzensur in geregeltem Maße sicherlich nicht ganz sinnlos.
6. Ausblick
Abschließend kann man sich die Frage
stellen, wohin sich der Wertewandel in den nächsten fünfzig Jahren in Deutschland
entwickeln wird. Wird es noch freizügiger und schamloser als es heute bereits ist oder
kommt es zu einem gewissen Stopp", zu einer Stagnation auf dem bestehenden
Level?
Über diese Frage mag sich jeder selbst seine Gedanken machen. Als Anstoß sei gegeben,
dass eine Zensur in gewissem Maße sicherlich durchaus sinnvoll sein kann. Gerade im
Bereich des Kinder- und Jugendschutzes halte ich sie geradezu für unumgänglich. Es
ist allerdings höchst umstritten, ob es sinnvoll ist, bestimmte Filme gänzlich zu
verbieten. Meiner Meinung nach sollte verstärkt auf die Freiheit der Konsumenten
Rücksicht genommen werden. So muss jeder nur das sehen, was er persönlich möchte. Wer
sich bestimmte, beispielsweise besonders brutale Szenen nicht zumuten möchte, kann es
ohne Probleme tun. Derjenige, der daran seinen Spaß hat (auf einer ungefährlichen
Ebene), sollte jedoch nach wie vor die Möglichkeit bekommen, sich diesen Spaß zu holen.
Die Ausführungen beschränken sich auf die Bereiche Sex und Gewalt in eingeschränktem
Sinne. Ausnahmen und deutlich massive Vorgehensweisen sollten dabei bei brisanten Themen
wie Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, neonazistischer Propaganda und ähnlichem gemacht
werden.
Literaturverzeichnis
Kaltenbrunner, G-K. (Hg.): Ich stelle mich aus.
Das Zeitalter der Schamlosigkeit, Herderbücherei, INITIATIVE Bd. 59, München 1984.
Prinzler, Hans Helmut: Chronik des deutschen
Films 1895-1994, Stuttgart / Weimar 1995.
Sleumer, Albert: Index Romanus. Verzeichnis
sämtlicher auf dem römischen Index stehenden deutschen Bücher desgleichen aller
wichtigen fremdsprachlichen Bücher seit dem Jahre 1750. Zusammengestellt auf Grund der
neuesten vatikanischen Ausgabe sowie mit ausführlicher Einleitung versehen von Prof. Dr.
theol. et phil. Albert Sleumer, Osnabrück 1951.
zusätzlich: mehrere Ausgaben des SPIEGEL aus den
Jahren 1951 und 1952 sowie Artikel der FAZ
Internet
http://www.swix.ch/rueckschau/dez95/knef_facts.html
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