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Im folgenden
Text soll dargestellt werden, wie eine spezielle Art des Genrekinos beziehungsweise -films
von der deutschen Zensur betroffen ist. Der Horror-, Splatterfilm wird, neben dem
pornographischen Film schon seit den frühen 60 Jahren als "entfant terrible"
der Filmindustrie und der Medien gesehen. Was seiner Zeit die Gemüter erhitzte, wird in
der jetzigen Medienlandschaft als Kulturgut angesehen, der Film "Die Sünderin",
damals auf dem Index, dient heute als nette kulturelle Abendunterhaltung. Auch wenn die
Moral- und Sittenansprüche der 60iger Jahre denen der heutigen Zeit zum Glück nicht mehr
gleichen, die sexuelle Revolution stattgefunden und die restriktive Macht der Kirchen
abgenommen hat, sind die Regulative der Filmzensur zwar abgeschwächt - manch einem kommen
sie wie Relikte aus einer fernen Zeit vor-, bestehen aber immer noch. Auch heute noch
urteilen die Kenner und Könner der FSK oder der BPjS über den Wert, Kunstanspruch oder
die (Un-) Bedenklichkeit eines Kino- oder Videofilms. Und auch heute noch werden
Entscheidungen getroffen, die über die Veröffentlichung eines Mediums bestimmen, und in
zahlreichen Fällen den Unmut des Filmschaffenden sowie des Publikums hervorrufen.
Der Horror- und Splatterfilm
ist so drastisch wie kein anderes Filmgenre von der Zensur betroffen. Derzeit sind 114
Video-, Kinofilme von deutschen Gerichten wegen Gewaltverherrlichung (§131 Abs. 3 StGB)
beschlagnahmt worden (BPS 2/00), und somit aus dem offiziellen Verkehr gezogen. Eine
Beschlagnahmung oder Verbot bedeutet, daß für dieses Medium keine Werbung gemacht werden
darf, und daß ein Vertriebs-und Aufführverbot des betreffenden Mediums erlassen wird.
Neben den 114 beschlagnahmten Filmen wurden 2745 Filme, wegen den §§ 130a , 131, 184 ,
Abs. 3 StGB bis jetzt indiziert(BSP 2/00), was eine Altersabgabe ab 18 Jahren mit sich
zieht(allein 1983 sind auf einem Schlag 296 Videofilme im Eilverfahren indiziert worden).
Die Liste der BPjS, der Index in dem alle beschlagnahmten und indizierten Medien fein
säuberlich aufgeführt sind, wird monatlich durch neue beanstandete Medien ergänzt.
Wandel des Genres Horrorfilm
Die Gründe der
"Zensurwut" der Behörden sind sicherlich an den Filmbeiträgen der 60iger Jahre
und deren Motiven fest zu machen, denn zu dieser Zeit änderte sich das
Genre, und entwickelte eine neue Richtung und Intention. Waren es bis dahin noch recht
harmlose Filme wie "Psycho" (Hitchcock, 1960) oder "Peeing Tom"
(Michael Powell, 1960) die die Horrorlandschaft repräsentierten und detailierte
Gewaltdarstellungen aussparten- trotzdem gelten diese als "Geburtshelfer" des
neuen Kinos-, eroberten nun andere Filme die Leinwand und erfanden den "Blutspritz-
Horrors"der 60iger Jahre.
Wo die Klassiker des Genres
sich doch extrem dem Regulativ der damaligen scharfen Zensur unterwarfen, wurde nun auf
die bestehenden Werte und Normen keine Rücksicht mehr genommen. Ein Regisseur namens
Herschell Gordon Lewis revolutionierte mit "Blood Feast"(1963), "2000
Maniacs"(1963) und "Color Me Blood Red" (1965) das Genrekino durch Detail
getreue Nahaufnahmen von Gewaltdarstellungen und "nackte Tatsachen". Die Lewis
Trilogie fand schnell zahlreich Nachahmer, und seit den 70iger Jahren entstanden etliche
neue Horrorfilme, mit den unterschiedlichsten Motiven, die aber eins gemeinsam hatten;
eine noch nie dargestellte expliziete Härte der gezeigten Bilder. Neben dem klassischen
Horrorfilm wurde das Genre durch Slasher-, Psychopathen-, Zombi- und Kannibalenfilme
ergänzt.
Motive des Splatterfilm
Wer glaubt das die
klassischen Gruselschocker aus ästhetischen Gründen auf expliziete Darstellung von
Gewalttaten oder Sexualität verzichteten liegt falsch. Das Demoklates-Schwert der Zensur
hing allzeit über ihren Köpfen, und so beugte man sich den auferlegten Normen und Sitten
der Gesellschaft. Aber zum anderen hatte der klassische Horrorfilm neben dem
"Grusel-Faktor" auch eine andere Funktion.
Der Gruselfilm
wurde zur Sublimierung und versteckten Aufarbeitung der Sexualität eingesetzt; eine
Sexualität, die durch Tabuisierung und sanktionierte Beschränkungen zum Teil Angst
einflößender war, als die Gestalten der Leinwand ( Detlef Klewer, "Der
Splatterfilm", 1997 MPW, Hille). Mit der Enttabuisierung der Sexualität, Lockerung
der Zensur, Ablösung der durch die Leinwand-Monster ausgelösten diffusen Ängste durch
reale Ängste (Kernkraft, Ost/West-Konflikt), und die aufkommenden Nudisten sowie
Sexfilme, verlohr der klassische Horrorfilm sein Sujet(Ebd).
Das der neu entstandene
"Kotztüten-Horror" nicht nur eine sinnlose Aneinanderreihung von Gewalttaten
zeigte- was von Filmrezendenten gerne unterstellt wurde und wird, kann an verschiedenen
Beispielen gezeigt werden (doch muß auch fairer Weise gesagt werden, daß durchaus Filme
dieses Genres existieren, bei denen es schwerfällt diese Haltung der Kritiker zu
dementieren).
Der schon angesprochene
H.G.Lewis war sich jedoch nicht bewußt welch Ketten er mit seiner Trilogie gesprengt
hatte. War sein Leitmotive der kommerzielle Erfolg, so folgten nun Filme anderer
Regisseure die einen deutlichen Zeitbezug in die Geschichte ihrer Werke einwoben( so
geschehen bei "Night of the living Dead" von G. Romero 1968, der die Destruktion
des Amerikanischen Traums eindrucksvoll darstellt. Dem Untoten wird hier eine katalytische
Funktion gegeben, und am Ende des Film wird klar, daß der Ursprung des Bösen nicht im
Monster, sondern im Menschen liegt).
Die anderen gelungenen
Beiträge, die man mit ruhigen Gewissen als Klassiker des modernen Horrorfilm bezeichnen kann,
zeichnen sich durch gesellschaftskritische Motive aus, die oft das Thema der
soziokulturellen Auflösung in den Mittelpunkt der Beiträge stellen. Die gezeigte Gewalt
dient hier als Mittel zum Zweck um den moralischen und sittlichen Verfall schonungslos
darzustellen. Die klassische Monstergestalten des Gruselfilms wurden abgelösst, und
erlangten nur noch nostalgischen Wert, und an Stelle dieser traten neue realistische
Ängste. "The Texas Chainsaw Massacre" (Tobe Hooper 1974) hat den Zusammenbruch
des gesellschaftlichen Miteinanders als Leitmotiv. "Mother's Day" (Charles
Kaufman 1980) schildert das Überkommen von Normen die sich selbst ad absurdum führen.
"The Brood" (David Cronenburg 1979) handelt von dem Zusammenbruch der Familie
als Hort der Unschuld, und "Dawn Of The Dead" George Romeros zweiter Teil der
Untoten Trilogie (1979) schildert eindrucksvoll den apokalyptischen Weltuntergang.
Zensur und Verbote
Waren bis in die 50iger
und 60iger Jahren noch Sexualität der Zensur Anlaß, so wandelte sich das Bild mit dem
Aufkommen der "neuen" Horrormovies. Die neue Qualität der Darstellung von
Gewalt und Sexualität verursachte eine Sittendiskussion und höchst kontroverse Meinungen
des Betrachters. 1973 wird in Deutschland der "Gummi- Paragraf" § 131 Abs. 3
StGB verabschiedet, und ein neues Zensurinstrument wurde geschaffen. Gewaltdarstellungen
(Gewaltverherrlichung) und auch das sympathisieren mit eben dieser ist ab jetzt
kriminalisiert. Als einziges Land der Welt schafft Deutschland einen Regulativ der
effektiv und gezielt eingesetzt werden kann(Seim/Spiegel 1995). Etliche Filme wurden auf
Grund der harten strafrechtlichen Gangart auf den Index gesetzt oder sogar verboten. Von
Seiten des Jugendschutzes wurden Schlagwörter wie "Jugend desorientierend",
"verrohend", sittengefährdend" oder "Gewalt verherrlichend" zu
Schlagwörtern, und eine regelrechte "Gewalt-Paranoia" machte sich mit der in
der Presse aufgebauschten Video-Welle in den 80iger Jahren breit.
KONTROVERS:
Die Zensoren und Richter
ließen und lassen sich auch heute nicht in ihr Handwerk pfuschen, der Kunstcharakter von
Splatter- sowie pornographischen Filmen ist immer noch weitgehend umstritten. Filme wie
"Day Of The Dead" (George Romero 1985), der übrigens in Deutschland1990 trotz
zahlreichen Schnitten beschlagnahmt wurde, oder "Hills Have Eyes" (Wes Craven
1977) erhielten als Wegweiser des modernen Horrorkinos Einzug in das Museum of Modern Art
in New York, in die Abteilung der 100 besten Filme!!!
1976 beschlagnahmt und
verboten, wurde "Salo oder die letzten 120 Tage von Sodom" (Pasolini) vom STERN
zu einem der 100 besten Filme des Jahrhunderts gekürt. Der von der BPjS zugestandene
Kunstcharakter des Films half nicht vor einer Indizierung, da er als "schwer
jugendgefährdend" eingestuft wurde.
In den Niederlanden, sowie in
Frankreich oder Skandinavien sind viele der in Deutschland indizieren oder beschlagnahmten
Filme frei erhältlich. In Frankreich ist "Evil Dead"(Samuel M. Raimi 1980-82)
ungeschnitten ab 13 Jahren freigegeben, und hat unzählige Filmpreise erhalten. In
Deutschland ist der selbe Film in der ungeschnitten Fassung beschlagnahmt, und in der
geschnitten ab 18 Jahren freigegeben.
Zensurübergriff?
Doch von der Zensur sind
nicht nur die Filmemacher betroffen, die erhebliche Vertriebsprobleme zu überwinden
haben, da nach einer Indizierung des Mediums auch die Werbung verboten wird. Viele
subtilere Probleme, wie das Streichen von Geldmitteln für die Produktion, treten auf,
wenn die "Schere im Kopf" der Filmschaffenden schon im Vorfeld der
Veröffentlichung zum tragen kommt. So kann es geschehen, daß ein Film in der
Orginalfassung nie ein Verleih in Deutschland bekommt, da von Anfang an abzusehen ist,
daß er auf dem Index landet.
Selbst das Schreiben über
die von der Zensur betroffenen Medien wird gerichtlich durch den besagten § 131
beschnitten. Fanzines wie die Zeitschrift "Gory News", die sich ausschließlich
mit dem Genre Splatter- und Actionfilm beschäftigen werden zu Beispiel wegen
"sozialethischer Desorientierung" indiziert (so geschehen im März 1999, Gory
News #11). "Die Angst sitzt neben Dir", eine Dokumentation in CD-Rom Format von
Frank Trebin wurde ebenfalls in Deutschland vom Markt genommen. Der Videoversand
"Videorama" aus Berlin wurde nach einer Hausdurchsuchung einige Wochen zur
Geschäftsschließung gezwungen, was erhebliche Umsatzeinbußen zu Folge hatte. Neben
zahlreichen beschlagnahmten Filmen wurden auch die Kundenkarteien eingezogen! Die
Kinobetreiber des Werkstatt-Kinos sowie des Eiszeit-Kinos wurden wegen Aufführung von
"Evil Dead", "Nekromantik2" und "Maniac" kriminalisiert und
zu Geldstrafen verurteilt, obwohl diese Werke von vielen Filmhistorikern und Kritikern zu
den Meisterwerken des Genres zählen.
Die Institution der FSK
wird für viele Filmschaffende zur unüberwindbaren Hürde, da ohne eine Begutachtung der
FSK fast kein Kinobetreiber das Risiko eingeht und die Filme trotzdem zeigt. Der Berliner
Regisseur Jörg Buttgereit ("Nekromantik" 1987) legt seine Filme erst gar nicht
der FSK vor, was das oben genannte Problem mit sich führt (Buttgereits zweiter Teil von
"Nekromantik" wurden schon vor der Veröffentlichung beschlagnahmt und
Buttgereit 3 Wochen per Haftbefehl gesucht!!!!).
(Un)Sinn der Zensur
1. Nicht das die
Filmzensur, und die damit verbundene Schnittechnik, auf gewisse Weise die Konsumenten von
Videos und Kinofilmen bevormundet, sie macht in gewissen Fällen durch konsequentes
Entfernen von Filmszenen und regide Eingriffe in den Ereignisfluss die Handlung der Filme
zum Teil nur schwer durchschaubar (so geschehen in "Hellraiser").
2. Die Frage nach dem
Motiv für der Hatz auf den Splatterfilm drängt sich auf. Fast könnte man meinen, daß
von den sozialen Ursachen der tatsächlichen und realen Gewaltätigkeiten der Gesellschaft
abgelenkt werden, oder ein Sündenbock gefunden werden soll, der keine Lobby hat, und
somit leicht zu eliminieren ist? Es ist natürlich viel leichter nach einer Katastrophe
wie sie sich in Littelton zugetragen hat die Ursachen für das Amokverhalten der Schüler
durch den Konsum von "gewaltverherrlichenden" Videospielen, "Rammstein
hören" oder Splatterfilmen zu erklären, als sich mit naheliegenderen möglichen
Ursachen auseinander zu setzen. Die Tatsache, daß Waffenbesitz bei Jugendlichen in den
USA zum guten Ton gehört, und daß es für offensichtliche Außenseiter auf
amerikanischen Schulen oft wenig zu lachen gibt, scheint in diesem Fall nur wenige zu
interessieren.
3. Des weiteren ist es
nicht bewiesen, daß mediale Gewalt einen direkten Nachahmungsprozeß nach sich zieht,
also eine direkte Kausalität besteht. Der Bonner Soziologe Michael Kunczik sieht
Gewaltdarstellungen in den Medien, als Genese für reale Gewalt, abgesehen von
pathologischen Fällen als bedeutungslos an. Wenn dies nicht so wäre, würden dann nicht
in den Niederlanden oder in Dänemark mit regelmäßiger Sicherheit
"kettensägenschwingende" Psychopathen Vorfälle, wie sie sich in Littelton zu
getragen haben, verursachen?
4. Es gibt bei der
Zensurdiskussion etwas was ganz klar gesagt werden muß: Es geht den Zensurgegnern nicht
um eine Aufhebung des Jugendschutzes, sondern darum, daß mündigen erwachsenen Bürgern
durch die Eingriffe der FSK und der BPS ganz klar Dinge vorenthalten werden. In diesen
Fällen handelt es sich dann um eine eindeutige, in Deutschland laut Art. 5 GG verbotene
Zensur handelt. Es sollte reichen wenn man Filme mit den üblichen Altersfreigaben
versieht.
5. Die Zensurbehörden
verstricken sich in seltsamsten Zensurbegründungen und man kann von schon fast legeren
Zensurbegründungen sprechen. Bei dem Filmen der "Freitag der 13." Reihe wurden
nach Indizierung des ersten Teils die folgenden Teile ohne Ansicht, mit der Begründung,
daß die Filmfigur "Jason", und somit sämtliche Filme die sich mit eben dieser
befassen, indiziert sei, auf den Index gesetzt.
6. Kriminalisiert man
mit Zensur nicht die Konsumenten und Liebhaber derartiger Filme? Zu vergleichen wäre da
die derzeitige Cannabis Diskussion, in der genau diese Beschaffungskriminalität erörtert
wird.
Anhang:
-Schnitbericht des Films
"Das Böse" (Don A. Coscarelli 1979), Originalfassung beschlagnahmt, gekürzte
16 Fassung
-Beschlagnahmungs Beschluß
von "Das Böse"
Literatur
Andreas
Bethmann "Deep Red Gore Handbook; Die 100 blutigsten Horrorfilme",
Detlef Klewer,
"Der Splatterfilm", 1997 MPW, Hille
Roland Seim/ Josef
Spiegel, "Ab 18" Band 1, 1998 Telos Verlag
Gory News#13 Juli
1999
Jugend Medien
Schutz- Report 2/00, Gesellschaft für Jugendschutz (GfJ)
SZ 24.02.2000,
Aus der Filmbüchse der Pandora", Hans Schifferle
www.SCHNITTBERICHTE.de
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