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1. Einleitung
Zensur bzw. Indizierung von
Büchern existiert seit den Anfängen der Literatur; von jeher wurden Bücher verboten,
zensiert, verbrannt
und die Autoren verfolgt. Indiziert wurden meistens Bücher aus den zwei folgenden großen
Gruppen: 1. zeitkritische und 2. sexuell-freizügige Literatur.
Nicht indiziert wurden jedoch Werke, welche die entsprechenden mächtigen Männer und die
Auffassung von Staat, Religion und Moral der jeweiligen Epoche lobten (vgl. Buschmann
1997:116 / Schütz 1990:7).
Heutzutage kann man natürlich nicht mehr davon ausgehen daß Anträge auf Indizierung aus
solchen, wie oben genannten Gründen, abgelehnt werden. Vielmehr geht es in aktuelleren
Fällen um den Zwiespalt zwischen der Kunstfreiheit und dem Jugendschutz.
Dieser große Streitpunkt, wenn es um Zensur allgemein geht, der Begriff der Kunst, spielt
in der Literaturzensur eine besonders große Rolle. Es gilt der Grundsatz Kunstschutz
geht vor Jugendschutz", so daß ein Text, der als jugendgefährdend beurteilt
wird, nicht indiziert werden kann wenn er die Tatbestandsmerkmale des Kunstbegriffes im
Urteil des BVerfG erfüllt, also als Kunst angesehen wird. Will man ein Buch dennoch
indizieren, so muß das Schriftwerk andere Rechtsgüter verletzen als nur"
jugendgefährdend zu sein (vgl. Dankert 1988: 187).
Wer aber übernimmt die Aufgabe zu entscheiden, ob es sich bei einem literarischen Werk um
Kunst handelt oder nicht? Die Bundesprüfstelle (BPS). Kritiker bemängeln jedoch, daß
die BPS willkürlich zusammen gesetzt sei und daß eine pluralistische und zugleich
auch sozial-ethisch-pädagogische sowie auf künstlerischem Gebiet sachkundige
Zusammensetzung" des 12-er Gremiums der BPS nicht gesichert sei (vgl. Dankert 1988:
189). Allerdings könnte man sich hier die
Frage stellen, ob überhaupt irgend jemand ein künstlerisches Sachverständnis besitzt,
das ihn befähigen könnte, zu entscheiden ob ein Buch als Kunst betrachtet werden kann
oder nicht.
Die Bücherzensur wird unterschieden in zwei Formen, in die der Präventivzensur und der
Nachzensur. Die Präventivzensur wird seit Jahrhunderten als die übliche Form der Zensur
angesehen, ein Buch wird vor der Veröffentlichung von einer bestimmten Behörde geprüft
und dann ggf. zensiert bzw. indiziert. Die Nachzensur prüft ein Werk erst nach der
Veröffentlichung. Das Buch kann dann eingezogen oder vernichtet werden.
Wie
wird literarische Zensur begründet?
· In der literarischen
Zensur gibt es drei große Bezugspunkte:
a) Literarische Zensur unter
religiösem Aspekt
b) Literarische Zensur unter
politischem Aspekt
c) Literarische Zensur unter
moralischem Aspekt
Der religiöse Aspekt bezieht
sich auf die Gotteslästerung die nach dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch
derjenige begeht, der öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästert, ein
Ärgernis gibt oder wer öffentlich einer der christlichen Kirchen oder eine andere im
Staate bestehende Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts oder ihre Einrichtungen
und Gebräuche beschimpft" (zitiert nach Buschmann 1997: 118).
Seit der Strafrechtsreform 1969 gibt es jedoch aus juristischer Sicht keine
Gotteslästerung mehr. Strafbar ist nunmehr die Beschimpfung von religiösen oder
weltanschaulichen Bekenntnissen, allerdings nur dann, wenn die Äußerungen dazu geeignet
sind den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. Buschmann 1997: 51).
Der politische Aspekt befaßt sich mit den Begriffen Verrat und Verleumdung: hier
werden literarische Produkte entweder als landesverräterisch oder als verleumderisch
bezeichnet, wobei der erstgenannte Begriff sachlichen Charakter hat und der zweite sich
eher auf Personen im politischen Umfeld bezieht.
Im Bereich der Moral spricht man von Sittenlosigkeit. Dieses ist ein universal
gültiger Terminus, der in verschiedensten Ländern seit Beginn der Zensur verwendet
wurde.
· Im politischen Kampf um
die literarische Zensur wurden oftmals polemische Umschreibungen oder Begriffe mit
Schlagwort - Charakter genutzt, um bei der Bevölkerung Emotionalität hervorzurufen. Mit
solchen Begriffen ist oder war es möglich, die Gefühlsstrukturen breiter sozialer
Schichten zu mobilisieren" (zitiert nach Buschmann 1997: 119).
Subversive Literatur:
dieser Begriff wurde (bzw. wird) im politischen wie auch im moralischen Feld angewendet.
Er besitzt allerdings keine präzise Definition sondern vielmehr nur einen Schlagwort
Charakter. Der Begriff subversiv" kann mit umstürzlerisch"
oder zerstörend" beschrieben werden.
Obszöne und
pornographische Literatur: auch hier gibt es keine präzise Definition
Obszön hat eine Vielzahl von
Deutungsmöglichkeiten und wirkt somit ebenfalls als Schlagwort: pikant, unschicklich,
ungebührlich, frech, verdorben (etwas enger begriffen identisch mit unanständig,
unzüchtig, unrein, unkeusch).
Der Begriff der Pornographie
kann einmal aus dem Griechischen übersetzt werden: griech. Porne = Dirne, griech.
graphein = betrachten. (etwa: eine Dirne betrachten).
Weiterhin wurde das Wort
pornographisch" aber auch volkstümlich interpretiert als von einem
schlechten Menschen zur Reizung der Lust für Geld geschrieben".
Jugendgefährdende
Literatur: dieser Terminus wurde früher als allgemein gültig genutzt, neuere
Tendenzen sehen die Gefahr für Jugendliche nur noch im sexuellen Bereich.
Pseudowissenschaftliche
Literatur: entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg. Vor allem durch die Verunsicherung
der Menschen und deren Leichtgläubigkeit konnte man Begriffe wie Alchemie,
Parapsychologie etc. verwenden, um literarische Werke negativ zu bewerten und letztendlich
zu verbieten (vgl. Buschmann 1997:117-121).
Einige
Fälle der literarischen Zensur in Deutschland:
a)
Goethe und
Schiller:
· Goethes Götz von
Berlichingen" (1773) erschien anonym und auf eigene Kosten im Druck. Als er 1771
Freunden das Manuskript seines Dramas Geschichte Gottfriedens von Berlichingen mit
der eigenen Hand dramatisirt" vorlegte, rieten diese ihm, Kraftausdrücke
auszutauschen. So entzog er sein Werk schon zu diesem Zeitpunkt der Vorzensur. Seinem
Freund F.W. Gotter, den er um eine Bearbeitung des Stückes bat, schrieb Goethe:
[
...]
Und bring´, da hast
Du meinen Danck,
Mich vor der
Weiblein ohn´ Gestank.
Muß alle garst´gen
Worte lindern,
Aus Scheiskerl
Schurken, aus Arsch mach Hintern,
Und gleich´ das
Alles so fortan,
Wie du´s wohl
ehmals schon getan
(zitiert nach Breuer 1982: 145)
(Vgl. Breuer 1982: 145 /
Schütz 1990: 82)
Trotz der Vorzensur wurde im
Nachhinein auch noch durch die Theaterdirektoren eingegriffen, denn diese hatten ebenfalls
Angst vor Zensur. Die Stücke mußten jeweils den Städten,
ihren Bewohnern und
Gegebenheiten angepaßt werden, in denen eine Aufführung stattfinden sollte.
· Schiller unterzog seinen
Don Carlos" 1787 ebenfalls der Vorzensur. Mit einem beigefügten Brief schickte
er sein Werk zum Theaterdirektor Hamburgs, in dem er ihm erlaubte, bestimmte von ihm
gekennzeichnete Stellen wegzulassen, sofern sie für die Hamburger Bürger unpässlich
seien. Sollten Namen und Kleidung nicht angebracht sein, so hatte der Theaterdirektor die
Erlaubnis diese eigenmächtig auszutauschen (vgl. Schütz 1990: 82-83).
b) Günther
Grass: Katz und Maus" (1961):
Das Buch Katz und
Maus" von Günther Grass wird von der wissenschaftlichen Fachliteratur als ein gutes
Beispiel dafür angesehen, daß der Vorwurf der Obszönität oder Pornographie dafür
benutzt wurde, um unerwünschte Schriftsteller und Literatur aus dem Wege zu räumen
(vgl. Ogan 1988: 125).
Im Juni 1962 stellte der
Hessische Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen (Vertreten durch Dr.
Englert) den Antrag auf Indizierung des Buches:
Die
beanstandeten Passagen, die derartige bis ins einzelne gehende Szenen mit betonter Ausführlichkeit
bringen, sind ohne jeden erkennbaren Sinn in
die Erzählung eingestreut
worden. Die Art und Weise dieser Darstellungen läßt den Schluß
zu, daß sie nur des obszönen Reizes willen aufgenommen wurden. Sie sind
geeignet, die Phantasie jugendlicher Leser negativ zu belasten, sie zu
sexuellen Handlungen zu animieren und damit die Erziehung zu beeinträchtigen.
Die sich in diesem Rahmen abspielenden Schilderungen von einzelnen mehr
oder weniger banalen Gegebenheiten, die im übrigen ausschließlich negative
Erscheinungen aufweisen, verdienen weder vom
Stil noch vom Stoff
her ein besonderes literarisches Interesse. Wenn auch vielleicht dem Autor
eine gewisse Fähigkeit und eine eigene Art des Schreibens nicht abzusprechen
ist, kann sein Buch aber unter keinem Gesichtspunkt der
Kunst dienend im
Sinne des §1 Abs. 2 Nr. 2 GjS bewertet werden."
(Zitiert nach
Schütz 1990: 188).
Der Verleger mußte 10
Gutachter engagieren um eine gegenläufige bzw. abweichende Einschätzung zu erhalten, was
einen enormen Zeitaufwand und nicht geringe Kosten mit sich brachte.
· Einer der Gutachter, Hans
Magnus Enzensberger befand die Behauptungen des Ministers als ohne jegliche Begründungen
aufgestellt:
die Beanstandung der Ausführlichkeit
ist unsachlich, da gesamte Weltliteratur ausführlich ist der Kommentar, bestimmte
Passagen seien ohne jeden erkennbaren Sinn in die Erzählung eingestreut"
ist unsinnig, da literarische Werke für gewöhnlich nicht durch Einstreuung",
also zufällige eine zufällige Kombination von Textstücken entstehen der sog.
Schluß",
einige Darstellungen seien nur des obszönen Reizes wegen aufgenommen"
kann nur als reine Verdächtigung betrachtet werden und keinesfalls als Schlußfolgerung die sog.
Banale
Gegebenheiten" und ausschließlich negative[ n] Erscheinungen"
sind unsachliche Äußerungen: es bleibt dem Schriftsteller selber überlassen ob er über
banale oder nicht banale Dinge schreibt und ob diese positiv oder negativ sind.
Enzensberger stellt letztlich die
geistige und juristische Kompetenz des Ministers in Frage, da er meint, Grass´ Werk
verdiene weder vom Stil noch vom Stoff her ein besonderes literarisches
Interesse".
(Vgl.Buschmann 1997: 66-69 /
Ogan 1988: 131-134)
Im Januar 1963 wurde der
Antrag auf Indizierung zurückgezogen (vgl. Buschmann 1997: 67).
· Die Bundesprüfstelle
urteilte so, daß zwar einige durchaus unzüchtige und jugendgefährdende Passagen in dem
Buch vorhanden seien, diese sich aber in den Zusammenhang eingliedern und in den Rahmen
des Gesamtgeschehens passen würden. Von der Literaturkritik sei dies positiv bewertet und
somit als Kunst zu betrachten (vgl. Buschmann 1997: 67).
c) Josephine
Mutzenbacher:
Josephine Mutzenbacher
Die Lebensgeschichte einer Wiener Dirne von ihr selbst erzählt" erschien 1907
anonym, wobei als Schriftsteller der Wiener Felix Salten (Bambi Autor) vermutet
wird (vgl. Schütz 1990: 202).
Ausschnitt
aus: "Josephine Mutzenbacher oder die Geschichte einer wienerischen Dirne von ihr
selbst erzählt":
(Zitiert nach: Seim 1995:
Anhang)
"Magst?"
flüsterte er leise. Ich sträubte mich. Zum erstenmal sträubte ich mich und sagte:
"Wenn aber wer kommt...?"
Er hob mir langsam
die Röcke auf und stellte sich zwischen meine Beine. Sein Gesicht blieb ernst, und ich
fühlte, wie er mit seinem Schweif an meinem Loch herumtastete. Ich war so aufgeregt, daß
es mir augenblicklich kam, sowie ich nur die erste Berührung seiner warmen Eichel
wahrnahm. Meine Geilheit hielt jedoch an. Davon, daß es mir gekommen war, und wohl auch
von meiner Aufregung, war meine Spalte ganz feucht geworden. Er blieb immer ernst und
ruhig. Mit der einen Hand faßte er meinen Popo, drückte mich gegen sich, so daß ich nur
mit dem Rücken an der Mauer lehnte, und im nächsten Moment ächzte ich schwer auf, weil
ich einen Aufschrei der Wollust unterdrückt hatte. Mit einem einzigen wunderbar
geschickten Stoß war er mir nämlich ganz bis ans Heft in den Leib gefahren. Es war ein
fester, sehr kurzer und ziemlich dicker Schweif, und er rührte sich ein paar Sekunden
nicht, als er ihn hineingesteckt hatte. Dann führte er kurze Stöße gegen mich, aber
ohne daß er seinen Schwanz dabei nur einen Millimeter herauszog. Er blieb wie angegossen
drinnen stecken, und ich war halb besinnungslos vor Geilheit. Dann fing er an im Kreise zu
bohren, als wollte er mein Loch ausweiten, aber er blieb dabei immer tief drinnen stecken.
Das war mir noch nicht geschehen. Ich quietschte leise, weil es mir wieder kam und Alois
sagte auf einmal: "Schluß mit Genuß!" Ehe ich Zeit hatte über diesen Ausdruck
überrascht zu sein, änderte er seine Stoßweise, zog nämlich seinen Schwanz langsam
ganz heraus, fuhr dann langsam wieder ganz hinein, so etwa vier- bis fünfmal, und dann
spüre ich ihn spritzen; es war nicht viel, aber doch spritzte er, sein Stachel zuckte
heftig, wie er jetzt herein zu mir kam, und ganz gleichzeitig mit ihm kam es auch mir zum
letztenmale. Als er fertig war, wischte er sich den Schweif an meinem Hemd ab, sagte:
"Du puderst besser als die Klementine..." Da ich nicht wußte, wer die
Klementine sie, schwieg ich, aber ich wunderte mich gar nicht, daß so ein feiner Bub
vögeln könne, mit wem er will. Bevor er wegging, schlug er mir vor: "Komm morgen
nachmittag zu mir. Meine Eltern fahren fort, da sind wir allein."
Am anderen
Nachmittag läutete ich klopfenden Herzens an der Türe der Hausherrenwohnung. Die Köchin
öffnete mir: "Ist der Herr Alois da...?" fragte ich schüchtern. Sie lachte:
"Ja, der - junge Herr ist da drin..."
Ich wurde in sein
Zimmer gewiesen, das sehr groß und wunderschön weiß möbliert war. Mir kam es wie im
Paradies vor. Er zeigte mir sein schön lackiertes weißes Bett, das hellblau überzogen
war. Dann seinen großen Diwan, der weiß und blau überzogen war und sagte, auf das Bett
deutend: "Da schlaf´ ich", und auf den Diwan weisend: "Da schlaft das
Kindermädel."
Dann zeigte er mir
seine Bilderbücher, seine Soldaten, seine Gewehre und seinen Säbel, und ich hätte nie
geahnt, daß es ein Kind so gut haben könne. Mir fiel es gar nicht ein, daß man in so
einem herrlichen Zimmer auch solche Dinge machen könne, wie das, was wir gestern im
Keller getan hatten.
·
Das Buch Josephine Mutzenbacher" wurde 1982 von
der BPS indiziert. Der Rowohlt - Verlag klagte darauf hin beim Oberverwaltungsgericht
Münster, wo die Indizierung jedoch im Juni 1985 bestätigt wurde (vgl. Buschmann 1997:
88).
Aus dem Urteil:
®
Der Roman enthalte von Anfang bis Ende Beschreibungen
sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen untereinander oder von Kindern mit
Erwachsenen.
®
In dem Roman gebe es keinerlei moralische Einordnung im
Rahmen des Geschehens, was die schwerwiegende Gefahr einer Desorientierung von
Kindern und Jugendlichen in einem fundamentalen sozialethischen Bereich" mit sich
bringe.
(Zitiert nach Schütz: 1990:
202)
·
Der Verlag legte daraufhin Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
ein, unterstützt vom Börsenverein der beim Verfassungsgericht die Spruchpraxis der BPS
und der Verwaltungsgerichte reduzieren wollte.
Als der Verlag dagegen
klagte, daß der Fall lediglich in formaler und nicht in inhaltlicher Hinsicht behandelt
wurde, gab Karlsruhe ihm recht. Trotzdem setzten die Jugendschützer das Buch erneut auf
den Index.
Die Entscheidung über eine
erneute Klage des Verlags wird erst in ferner Zukunft fallen können (vgl. Buschmann 1997:
88-89).
·
Der Rowohlt-Verleger Dr. Michael Naumann hielt im Febr. 1987
ein Plädoyer vor dem Ersten Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin bezüglich
Mutzenbacher:
Besonders kritisierte er,
daß man sich auf den Mangel an Kunst beziehe, er aber ein diesbezüglich ausreichendes
Sachverständnis der Prüfer der BPS bezweifle.
Weiterhin habe das Gericht
keinen allgemeinen Kunstbegriff, der an dieser Stelle zur Beurteilung geeignet sei und es
verbiete sich deshalb soz.. von selbst, die Kunst in das Urteil mit einzubeziehen.
·
Bezüglich der Gefährdung Jugendlicher sagt Naumann:
eine
empirische Untersuchung, eine Fallstudie auch nur eines sozialethisch desorientierten
Jugendlichen", der sich aufgrund der Lektüre von Josefine Mutzenbacher"
deviant verhalten hat, existiert nicht, obwohl das Buch schon
seit 80 Jahren
gedruckt vorliegt und gewiß eine Auflage von über drei Millionen
erreicht hat. Die
Bundesprüfstelle, auf diese erstaunliche Tatsache hingewiesen, hat in Form
ihres Vorsitzenden Stefen für derlei Quisquilien nur das Lächeln des Mächtigen
übrig, der sich durch Fakten nicht in Verlegenheit bringen läßt."
(Zitiert nach
Dankert 1988: 199).
· In den USA wäre ein
derartiger Literatur-Prozess gar nicht möglich gewesen. Nach amerikanischem Recht kann
Jugendgefährdung nicht nur einfach behauptet werden, sondern sie muß nachgewiesen
werden. Es müssen also konkrete Schädigungen an identifizierbaren Personen vorliegen. In
Deutschland wird größtenteils Jugendgefährdung deklariert, weil das Gericht vermutet,
daß Texte von Jugendlichen rezipiert werden in denen sexuelle bzw. obszöne Handlungen
geschildert werden. Ob die Jugendlichen die Texte wirklich lesen ist jedoch nicht geklärt
(vgl. Schütz 1990: 201).
Folgen
der Zensur eines Buches
· Ist ein Buch/ eine Schrift
indiziert, so wird es in eine Liste aufgenommen und entweder dauerindiziert oder nach drei
bis zwölf Monaten wieder freigegeben.
Indizierte Medien dürfen
Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch überlassen oder zugänglich gemacht werden.
Für ein indiziertes Buch bedeutet das in der Realität, daß es praktisch tot ist.
Ein indiziertes Buch
darf nicht von Jugendlichen
gekauft und auch nicht verkauft werden (z.B. darf ein minderjähriger Azubi im
Bücherladen kein indiziertes Buch verkaufen) darf nicht im Schaufenster
und nicht im Buchladen ausgestellt werden darf nicht beworben werden,
der Verleger darf auch nicht auf die Indizierung hinweisen (im Gegensatz zu Videos) und
es darf nicht im Bestand einer Buchhandlung sein
® aus allen oben genannten
Gründen werden indizierte Bücher in der Regel makuliert (vgl. Buschmann 1997: 107-108).
Zwar ist es einer
Buchhandlung erlaubt, ein Buch unter dem Ladentisch oder anderen versteckten Orten zu
lagern, in der Realität sind solche Fälle aber eher rar.
· Ob eine Zensur wirklich
das bewirkt was sie eigentlich soll, daß nämlich unliebsame Gedanken, Ideen und
Beschreibungen tatsächlich unterdrückt werden, hängt letztendlich von der sozialen
Wirkung dieser ab. Auf kurze Zeit gibt man der Zensur eine Chance, auf die Dauer gesehen,
lassen sich in der Literatur ausgedrückte Ideen und Meinungen keinesfalls auslöschen,
solange sie für die Gesellschaft eine Bedeutung haben.
Bisher ist kein einziger Fall
bekannt, bei dem es nicht mindestens eine Kopie gab die zur Vervielfältigung diente und
der Text somit über Generationen weitergegeben werden konnte (vgl. Buschmann 1997: 117).
Die Indizierung oder der
verpönte erotische Inhalt eines Buches konnte sogar oftmals als Verkaufshilfe dienen.
Erst durch den Gang vor Gericht und die damit verbundene Medienberichterstattung erfuhren
viele Leute von der Existenz eines Buches und wurden so neugierig. Durch diesen Reiz des
Verbotenen konnte sich ein Verleger oftmals die Werbekosten sparen (vgl. Buschmann 1997:
100).
5. Literatur:
* Breuer, Dieter (1982): Geschichte
der literarischen Zensur in Deutschland. Heidelberg.
* Brockmeier, Peter / Gerhard R.
Kaiser (Hrsg.) (1996): Zensur und Selbstzensur in der
Literatur. Würzburg.
* Buschmann, Silke (1997):
Literarische Zensur in der BRD nach 1945. Frankfurt am Main.
* Dankert, Birgit / Lothar Zechlin
(Hrsg.) (1988): Literatur vor dem Richter. Beiträge zur
Literaturfreiheit und Zensur. Baden
Baden.
* Ogan, Bernd (Hrsg.) (1988):
Arbeitstexte für den Unterricht. Literaturzensur in
Deutschland. Stuttgart.
* Schütz, Hans J. (1990): Verbotene
Bücher. Eine Geschichte der Zensur von Homer bis
Henry Miller. München.
* Seim, Roland, Josef Spiegel
(Hrsg.) (1995): Ab 18" zensiert, diskutiert, unterschlagen:
Beispiele aus der Kulturgeschichte
der Bundesrepublik Deutschland. Münster.
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