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Einleitung
Als der Liedermacher Peter
Licht 2001 seinen Song „Sonnendeck“ veröffentlichte, polarisierte die Öffentlichkeit
stark. Die einen hielten es für ein geniales Kunstwerk, für viele andere war
es lediglich Schund. Diese Unterscheidung ist nicht immer leicht zu treffen
und hängt oftmals von dem persönlichen Geschmack des Betrachters ab. In
dieser Arbeit soll versucht werden, durch Begriffe und Definitionen die
Abgrenzung klar zu machen und gleichzeitig mit Bezug auf das Thema Zensur zu
verdeutlichen, dass es bei den verschiedenen Kunstrichtungen auch
unterschiedliche Freiheitsgrenzen gibt. Das bedeutet, dass Zensoren oder
Zensurbehörden der hohen Kunst oftmals Dinge durchgehen lassen, die in der
Popkultur verboten oder als anstößig empfunden werden.
In Peter
Lichts zweitem Song im Spätsommer 2001, „Popkultur/Meide“, heißt es
ironischerweise: „Meide die Popkultur, denn sie ist schlecht für Dich.“[i]
Ironischerweise deswegen, da Peter Licht eigentlich dieser Kulturform
zuzuordnen ist. Aber er spricht die Gedanken derjenigen aus, die entscheiden,
was der Popkultur und was der Hochkultur angehört. Erst wenn der Unterschied
deutlich gemacht worden ist, lassen sich Zensureingriffe und Verbote
rechtfertigen, da nach Artikel 5 § 3 des Grundgesetzes die Kunst frei sei und
nach § 1 des selben Artikels keine Zensur stattfinde.[ii]
politische Bildung (Hrsg.). Bonn 1993. S. 13.
Alles, was nicht als Kunst gilt, ist also nicht vor Zensureingriffen geschützt.
Neben den im ersten Teil der Arbeit behandelten Definitionen von
intellektueller und populärer Kunst sollen weiterhin Aspekte der Diskussion
über Zulässigkeit von medialen Darstellungen betrachtet werden.
Zum
Ende dieser Arbeit werden ausgewählte Beispiele behandelt, an denen deutlich
werden soll, dass ähnliche Anstoßpunkte in der Alltagskultur verboten
werden, während sie in der Hochkultur als künstlerisch wertvoll gelten. Die
Schwerpunkte hierbei kommen vor allem aus den Bereichen Sex
und Gewalt.
I. Begriffe und Definitionen
Um überhaupt die
Diskussion über die verschiedenen Freiheitsgrenzen der Kulturformen führen
zu können, sind Erklärungen der in der allgemeinen Debatte verwendeten
Bezeichnungen nötig. Die Definition von Kunst ist im Gegensatz zu den
Begriffen aus und bezüglich der Popkultur, die in den Lexika klar formuliert
sind, weitaus differenzierter und umfangreicher. Daher sollen hier zuerst die
wichtigsten Aspekte der Definition von Kunst aus verschiedenen Quellen
zusammengefasst werden, bevor popkulturelle Begriffe geklärt werden.
1.Kunst
Als Kunst gilt im weiteren
Sinne „jede auf Können oder Wissen basierende Tätigkeit.“[iii]
Es ist darüber hinaus die „Anwendung angeborener oder erworbener Fähigkeiten“[iv]
Bertelsmann Lexikothek Verlag 1983. S. 41.
mit dem Resultat eines überdurchschnittlichen Werkes. Diese
Definitionen beziehen sich eher auf das rein technische Verständnis von
Kunst. Im engeren Sinne versteht man unter Kunst jedes „schöpferisch
ästhetische Gestalten und dessen jeweiliges Ergebnis“[v],
„alles vom Menschen Geschaffene, das über seine reine Funktionalität
hinausweist und spezifische Deutungen provozieren soll.“[vi]
Der Begriff bezeichnet außerdem die „schöpferische Gestaltung, in der
Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse und Gedanken des Künstlers“[vii]
durch das von ihm gewählte Medium zum Ausdruck gebracht werden. Wie schon in
der Einleitung angesprochen gilt nach Artikel 5 GG die Kunst als frei, solange
andere Menschen durch Kunstwerke nicht in ihren Rechten verletzt werden.
Kunstfreiheit bezieht sich aber nicht nur auf das reine Schaffen, sondern auch
auf das gewählte Medium des Künstlers. Genau hier beginnen Streitfragen darüber,
ob Gebrauchsgegenstände als Kunst gelten können. Marcel Duchamps z.B.
stellte vorgefertigte Industrieprodukte in den Kontext eines Museums und
deklarierte sie als Kunst.[viii]
Eine genauere und allgemeingültige Definition ist also relativ schwierig, da
viele Faktoren mitspielen, u.a. die zeitliche Epoche, die Kunstgattung, die
Gestaltungsmittel, die Stimmung der aktuellen Gesellschaft oder auch das
Selbstverständnis des Künstlers.[ix]
Selbst bei Streitfällen vor Gericht sind sich Gesetzgeber, Verwaltungsbeamte
oder Richter nicht darüber im Klaren, wie sie objektiv zu urteilen haben.[x]
Deutscher
Taschenbuch Verlag: München 1968. S. 10.
Aus diesem Grund kommt es auch immer wieder zu Diskussionen über Schund und
Kunst zwischen Kritikern und Gesetzgebern auf der einen Seite und Künstlern
auf der anderen Seite. Es läßt sich aber wohl innerhalb der Kunstdefinition
differenzieren. Zum einen gibt es die Gebrauchskünste, also Architektur,
Gebrauchsgrafik, Gartenkunst u.ä., zum anderen spricht man von den bildenden
Künsten. Dies ist ein Sammelbegriff für Bildhauerei, Malerei und die
darstellenden Künste, also Literatur, Musik, Theater und Tanz. Sie sind
gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form, wobei der Künstler
im Gegensatz zu der Gebrauchs- oder Auftragskunst eine übergeordnete
Intention verfolgt. Im Weiteren gehen wir beim Gebrauch des Wortes „Kunst“
von den bildenden Künsten aus.
Dieser
knappe und sicherlich nicht vollständige Versuch einer Kunstdefinition zeigt
genau das verbreitete Problem, dass man nicht mit Bestimmtheit sagen kann, was
Kunst ist. Wohl aber deutlich präziser vermögen Lexika zu sagen, was denn
keine Kunst ist. Die im Folgenden zusammengetragenen Begriffe sind zur
Identifikation von popkulturellen Werken gedacht und beziehen sich vorwiegend
auf die Literatur. Sie lassen sich aber mühelos auf andere Medien und
Kunstrichtungen übertragen.
2. Schund
Allgemein meint der Terminus
„Schund“ wertloses Zeug oder Ausschussware.
In der Kunst wird die
Bezeichnung bei minderwertiger Ware angewandt, die den Eindruck fabrikmäßiger
Herstellung erweckt.[xi]
Bertelsmann Lexikothek Verlag 1983. S. 37.
„Schundliteratur“
bezeichnet einen Teil der Trivialliteratur, v.a. für „erzählende
Texte, die literarisch anspruchslos und – im Sinne einer bürgerlichen Moral
– moralisch nicht einwandfrei sind.“[xii]
J.B. Metzlersche
Verlagsbuchhandlung 1990. S. 419.
Allerdings hängt die Beurteilung sehr vom jeweiligen Standpunkt des
Betrachters ab. Die Grenzen zum Kitsch und zur pornographischen Literatur sind
fließend, jedoch wird mit dem Terminus Schund eher die Gewaltkomponente
angesprochen. Gesetzliche Initiativen gegen Auswüchse der Schundliteratur
werden unterstützt durch die Aktivitäten bestimmter Gruppen und
Institutionen. Die eingesetzten Mittel reichen von der verbalen Diffamierung
in entsprechenden Publikationsorganen über den diskriminierenden Vergleich
mit „guter“ Literatur bis hin zum autoritären Verbot. Heute fasst man
unter Schundliteratur meist die Groschen-Heftromane zusammen, die als
Abenteuer-, Kriminal-, Wildwest-, Kriegsromane etc. vornehmlich an Kiosken und
Bahnhofsbuchhandlungen vertrieben werden. Mit dem Begriff
„Schundliteratur“ verbindet man eine massenhafte Verbreitung und eine
niedere soziale Rezipientenschicht, obwohl sich Motive und Stoffe auch in der
Hochliteratur finden lassen.[xiii]
Unter „Trivialliteratur“
versteht man „literarische Schriften, die inhaltlich oder
sprachlich-stilistisch als minderwertig gelten; [es sind] meist Werke, in
denen immer wieder dieselben Themen wie Liebe, Abenteuer, Krieg, Verbrechen
oder Science Fiction in abgedroschener d.h. klischeehafter Weise abgehandelt
werden.“[xiv]
Zur Trivialliteratur werden im Grunde alle Texte gezählt, die nicht den Maßstäben
der jeweils geltenden Normen für die sogenannte „gehobene“ oder
„hohe“ Literatur entsprechen. Sie umfaßt die größtenteils in Heftform
erscheinende Schundliteratur (s.o.). Dadurch dass die Trivialliteratur auch in
nicht-poetischer Form wie Comics o.ä. existiert, wird ein weiteres
konstitutives Merkmal neben der Minderwertigkeit aufgezeigt, nämlich die
massenhafte Verbreitung des Mediums. Durch die Tatsache, dass die
Trivialliteratur aber auch in denselben Gattungen wie die Hochliteratur
existiert, und eine Vielzahl literarischer Elemente und Techniken in beiden
Bereichen auf die selbe Weise verwendet werden, hat eine behelfsmäßige
Aufteilung in untergeordnete Literaturschichten (Hochliteratur,
Unterhaltungsliteratur und Trivialliteratur) ihre Gültigkeit verloren.
Bestandteile des Alltags finden sich auch in der zeitgenössischen
Hochliteratur wieder und dies zeigt, dass keine festen Grenzen zwischen den
einzelnen Bereichen bestehen und eine Zuordnung zu einer Literatur- oder
medialen Kunstform rein subjektiv von individuellem und kollektivem Geschmack
bestimmt ist.
„Popliteratur“
ist eine „Bezeichnung für die Literatur der Popkultur. Zu unterscheiden ist
1. die populäre Unterhaltungsliteratur (Bravo, Playboy etc.) und 2. eine
Literatur, die mit provokanter Exzentrik, Obszönität, Unsinnigkeit und
Primitivität gegen eine derartige Unterhaltungsliteratur gerichtet ist wie
gegen eine Elitekunst oder gegen etablierte Normen.“[xv]
Die Popliteratur arbeitet mit Elementen, Techniken, Mustern trivialer
Literaturgenres wie allgemein mit fast allen Objekten des Massenkonsums. Ihre
Verbreitung „tendiert zur Serie, etwa bei Fortsetzungsroman, Comics oder
Romanheft.“[xvi]
„Kitsch“
ist seit dem „19. Jhd. ein verbreiteter Ausdruck für minderwertige Kunst.
Die zuerst für subjektive Werturteile im Bereich der bildenden Künste
gebrauchte Bezeichnung wird heute für alle Bereiche der Produktion mit
Kunstanspruch verwendet.“[xvii]
Unter Kitsch versteht man künstlerische Produkte, die sich durch massenhafte
Verbreitung und damit geschäftlichen Erfolg auszeichnen, bei denen allerdings
die Aussage eher im Hintergrund steht. Häufig werden Werke mit dem negativen
ästhetischen Werturteil „Kitsch“ belegt, die formal und inhaltlich
anspruchsvolle Kunstprodukte als „gesunkenes Kulturgut“[xviii]
simplifizieren und popularisieren oder gesellschaftlich gebundene Kunstformen
auf andere soziale Schichten des Kunstkonsums übertragen. Der Inhalt des
Begriffs „Kitsch“ ist an historische Wertnormen gebunden, daher als
Geschmacksurteil dauernder Veränderung unterworfen, wie etwa die neuerliche
Aufwertung des vormals als „Kitsch“ bezeichneten kommerziellen Jugendstils
bezeugt. Man unterscheidet nach inhaltlichen Kriterien den „süßen
oder sentimentalen Kitsch, der mit konventionellen, sentimentale
Leseerwartungen bestätigenden Mitteln ein schematisch-harmonisches Weltbild
vermitteln will, und den sauren oder intellektualistischen Kitsch, der moderne
.elitäre Kunstmittel bevorzugt und Trivialität, vielfach pessimistische oder
pseudo-kritische Prägung, durch unbegründeten begrifflichen Aufwand zu
verdecken sucht.“[xix]
Diese,
aus Lexika zusammengefassten Definitionen von Kunst und Schund im weiteren
Sinn sollten einen Einstieg in die Diskussion darstellen, warum Popkultur eher
zensiert wird als Hochkultur. Die Hauptargumente werden im Folgenden
dargestellt.
II. Aspekte und Annahmen der
Diskussion
über unterschiedliche Freiheitsgrenzen
Wie bereits erwähnt sind zensorische Eingriffe oder Maßnahmen
erst dann zulässig, wenn einem Werk der Kunstcharakter verwehrt wird. Mit
welcher Begründung dies geschieht, und warum gerade popkulturelle Medien
darunter zu leiden haben, soll in diesem Kapitel geklärt werden. Die
dargestellten Argumente spiegeln lediglich die Meinung der Kritiker wider,
nicht die des Autors dieser Arbeit.
Die
wichtigsten Argumente für die Deklarierung eines Kunstwerks als Schund gehen
vom Aspekt der Massenproduktion aus. Kritiker der Popkultur wie McQuail
unterstellen ihr, dass durch die hohe Auflage der Medien die Kunst keine Rolle
mehr spiele. Sie führen an, dass reine Profitmaximierung im Vordergrund
stehe.[xx]
Wann immer mit einem Werk Geld verdient wird, kann es sich demnach nicht um
Kunst handeln. Die Folgen einer Publikation des Mediums aus rein finanziellen
Interessen seien zum einen eine Stereotypisierung, da man an bewährten
Darstellungen, Medien oder Ähnlichem festhalte, wohl mit dem vermeintlichen
Wissen oder der Annahme, dass die Konsumenten – z.B. bei Comics oder
Groschenheften – von ihren Gewohnheiten nicht abweichen wollen, und immer
das gleiche Schema für sie attraktiv sei. Solche Schemata wären z.B. der
ewige Kampf „Gut gegen Böse“, mit der Liebe zusammenhängende Tragik oder
der Beibehalt der selben Charaktere in Comic-, Fernseh- oder Buchserien. Künstlerische
Weiterentwicklung wie den Ausbau statischer Charaktere schließen Kritiker
aus, und damit gelten Produkte, auf die dieses Kriterium zutrifft, nicht als
Kunstwerke.
Zum anderen
leide die Qualität unter dem „Druck von unten“[xxi],
also der Befriedigung des Geschmacks der Massen, da man möglichst viele
Menschen erreichen und zufriedenstellen will. Sind die Kunden erst einmal
zufrieden, bleiben sie den Produzenten und deren Produkten treu. Durch diese
ständigen Wiederholungen werden die Werke aber oberflächlich und platt,
gelten also nicht als künstlerisch wertvoll.
Für viele
Kritiker ist Popkultur lediglich „ein Gegenstand stumpfen Vergnügens jener
Massen, deren mangelnde Kultiviertheit und grobe Sinnlichkeit abstoßend
wirkt.“[xxii]
Opladen/ Wiesbaden: Westdeutscher Verlag GmbH 1998. S.
65. In dieser Annahme stecken mehrere
Aspekte. Rezipienten von Alltagskultur bzw. niederer Kultur wird eine
gesellschaftlich eher unten anzusiedelnde Schicht unterstellt. Damit ist auch
die Auffassung verbunden, dass diese Schicht ein eher niedriges Bildungsniveau
und daher ein geringes Kunstverständnis hat. Werke, die von diesen Personen
konsumiert werden, scheinen also von Oberflächlichkeit zeugen zu müssen, um
den Konsumenten zugänglich gemacht werden zu können. Somit gelten sie als
qualitativ minderwertig und als frei von jedem Kunstanspruch, sind daher nicht
vor Zensureingriffen geschützt.
Doch nicht
nur schichtspezifische Merkmale der Leser, Hörer oder Zuschauer sind zu
beachten, sondern auch die altersspezifischen Eigenschaften. Durch die
massenhafte Verbreitung wird auch eine größere Rezipientenschicht
angesprochen. Jugendliche sind in erster Linie Zielgruppe für Popkultur,
allerdings gelten sie zur „unmündigen Schicht“[xxiii]
1995. S. 68/69. (=
Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur, Band 51).
und müssen geschützt werden. Wegen des jungen Alters unterstellt man ihnen
eine Unerfahrenheit in bezug auf das Leben, einen niedrigen Bildungsgrad und
eine oberflächliche Betrachtungsweise mit den Medien. Sie wären nicht in der
Lage, zwischen Realität und Fiktion zu unterscheiden und wüssten nicht, wie
sie kritisch mit dem Dargestellten umzugehen haben.[xxiv]
Das bedeutet gleichermaßen, dass die Popkultur keinen Anlass zum Nachdenken
und zur Reflexion gibt, keine Tiefgründigkeit besitzt und den Kunstanspruch
der kritischen Auseinandersetzung mit dem Medium nicht erfüllt. Zensiert
wird, wenn die Institutionen „Gefahr im Verzug“[xxv]
alltägliche Gewalt. Hamburg: Rowohlt 1993.
sehen, d.h. befürchten müssen, dass Kinder und Jugendliche in ihrer
Entwicklung gefährdet sein könnten. Daher wirft man eher ein Auge auf
Darstellungen in Comics oder Filmen als auf mittelalterliche Gemälde, die
z.B. Hexenverbrennungen zeigen. Das soziale Umfeld von Jugendlichen findet
sich nämlich eher in Comicläden oder Kinos als in Museen.
Dass Kinder
und Jugendliche geschützt werden müssen vor jugendgefährdenden Schriften,
kann bis zu einem gewissen Grad nachvollzogen werden. Die „Doppelzüngigkeit
der Zensur“[xxvi]
auf bundesdeutsche
Populärkultur. Münster: Telos Verlag 1997. S. 384.
offenbart sich aber, wenn ein Kunstwerk nur anhand seiner Aufmachung als
Schund qualifiziert wird. Kritiker achten darauf, auf welche Weise ein Thema
in einem Werk verarbeitet wird. Das Motiv der Sexualität ist hierbei wohl
eines der besten Beispiele. Erotikmagazine, die billig sind, eine hohe Auflage
haben und leicht zugänglich sind, werden
oft wegen ihrer obszönen Darstellung verboten oder zensiert. Die Begründung
lautet hierbei, dass es sich um jugendgefährdende Darstellungen handelt. Die
Doppelmoral liegt nun darin, dass verwandte oder ähnliche Darstellungen in
der Hochkultur unbeanstandet bleiben. Würde man die Magazine aber in geringer
Stückzahl für viel Geld und als Luxusausgabe anbieten, könnten sie als
Kunst gelten.[xxvii]
Die
Diskussion, ob eine Darstellung von Erotik künstlerisch wertvoll oder als
Schund gilt, existiert schon lange. Viele Kritiker versuchen, definitionsmäßig
zwischen Pornographie und Erotik zu unterscheiden. Nur eine von vielen
Definitionen lautet, es gebe in Pornofilmen „keine Charaktere, nichts als
sexuelle Aktivität und er [sei] nicht von jemandem gemacht, von dem man schon
gehört [hätte].“[xxviii]
München: Verlag
Frauenoffensive 1988. S.92. Eine solche Definition lässt aber viele Umgehungsmöglichkeiten frei.
Wenn z.B. Steven Spielberg einen Erotikfilm drehen würde, sei dieser dann künstlerisch
wertvoll und könnte trotz vielleicht pornographischer und für Jugendliche
ungeeigneter Darstellungen unbeanstandet bleiben? Daher gilt wohl die nach dem
Strafrecht geltende Definition von Pornographie, wonach pornographische
Illustrationen „zum Ausdruck bringen, dass sie ausschließlich oder überwiegend
auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei
die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogene
Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten.“[xxix]
Gesellschaft Karlsruhe, Schriftenreihe Heft 205).
Weiterhin gilt eine Darbietung als pornographisch, wenn folgende Kriterien
zutreffen: ein unrealistisches Abbild der sexuellen Vorgänge, die Isolierung
der Sexualität, also der reine Geschlechtsakt ohne Zusammenhang und Handlung,
die Aufdringlichkeit der sexuellen Darbietung, die Degradierung eines Menschen
–meist der Frau– als sexuelles Objekt und die damit zusammenhängende
Erniedrigung des Geschlechts, außerdem eine Wesenverfälschung und
Entmenschlichung der Sexualität.[xxx]
Die Diskussionspunkte werden bei dem Versuch, Bildnisse von Sexualität in
medialer Form als Schund zu qualifizieren, immer wieder neu ausgelegt.
Ein wichtiger Punkt hierbei
ist sicherlich die Isolierung der Sexualität (s.o.). Dieser Aspekt gilt für
die Diskussion über Kunst und Schund auch generell. Nicht nur die mediale
Aufmachung der Werke ist entscheidend, sondern auch der Kontext des
Dargestellten. Es wird daher darauf geachtet, ob kontextlose Erotik, Gewalt
oder ähnliches vorliegt, nicht in ein anerkanntes Konzept einzuordnen ist.
Horrorfilme
z.B. geraten deswegen immer wieder in die Mühlen der Zensur. Als Popkultur
bereits klassifiziert ächten Kritiker sie auch gerne als „Schundfilme“.[xxxi]
1990. S. 49. (=Reihe Medienwissenschaft Band 6).
Andere wiederum sehen sie als Kunst an, da sie ästhetisch allgemein
anerkannte Mittel verwenden, wie die Schaffung einer fiktionalen Gegenwelt zum
Alltag[xxxii],
womit das Künstliche klar hervorgehoben wird. Der Hauptkritikpunkt ist aber
wieder der kommerzielle Gedanke, mit der Angst Geld zu verdienen. Die bloße
Darstellung von Gewalt in den Horrorfilmen kann nicht mehr als Aspekt für
eine Qualifikation zum Schund ausreichen, da sie doch in eine Handlung mit
beabsichtigtem Ende eingebettet ist.
Dieser
Vorwurf wird aber immer gebracht, wenn es um die Diskussion geht, ob Comics
Kunst sind. Gerade Comics geraten immer wieder in die Hände der Zensoren, da
sie nur bunte Bilder mit Kämpfen von Superhelden zeigen, dabei aber kaum Text
verwendet. Dabei sind Comics oftmals harmloser als angesprochene Gemälde, wie
die Behandlung konkreter Beispiele später noch zeigen wird. Man verwehrt dem
Comic vor allem in Deutschland den Kunstcharakter und klassifiziert ihn als
minderwertig und schädlich.[xxxiii]
verbesserte Auflage
Münster: Telos Verlag 200. S. 198.
Aus verschiedenen Definitionen geht hervor, warum der Comic nicht als Kunst
gilt. Er wird beschrieben als „triviales Bildgenre in billigen
Heftromanen“[xxxiv]
1973, S. 66f. zitiert nach: Seim/ Spiegel, 2000. S.
199. mit „primitivem und brutalem
Inhalt“[xxxv],
gekennzeichnet durch „klischeehafte Ikonographie“[xxxvi]
und „total ausdruckslose Trivialgestik“.[xxxvii]
Gero von Wilpert beschreibt es als „unterste, ästhetisch, literarisch und
gehaltlich mangelhafte Stufe der Bildgeschichte“[xxxviii]
Seim/ Spiegel,
2000. S. 199. und unterstellt den
Lesern fehlendes logisches Denken und Differenzieren des Weltbildes.[xxxix]
Die Comics selber seien „gefährlich, abstumpfend, verrohend und das
geistige Leistungsvermögen zersetzend.“[xl]
All dies zusammen disqualifiziert den Comic
in bezug auf den Kunstanspruch.
Ein weiterer
Grund, ein Werk als Schund zu deklassieren ist die offensichtliche
Selbstbezeichnung als Schund. So tragen einige Medien die Zuordnung zu einer
Kulturform schon im Namen wie „Pulp Fiction“oder „Bad Taste“. Dass
hier Ironie im Spiel sein könnte, scheint die Zensoren nicht zu
interessieren.
Dass die so
genannten Mächtigen aber ein Auge auf die Popkultur werfen, hängt damit
zusammen, dass alltagskulturelle Medien geeignet sind, Kritik an Staat, Kirche
oder sonstigen mächtigen Personen zu üben, allein wegen des hohen
Konsumentenkreises. Da die Mächtigen schon seit jeher versuchen, die Kunst
unter ihre Kontrolle zu bringen, können sie dem Recht auf Kunstfreiheit und
damit der kritischen Darstellung ihrerseits nur durch zensorische Eingriffe
entgegenwirken. Dies ist aber nur durch die klare Zuordnung eines Mediums als
Schund möglich.[xli]
Zuletzt soll
darauf hingewiesen werden, dass für Kritiker die Kunst etwas Besonderes[xlii]
Salomon.
de/Zensur/kultur.htm
sein soll, und durch die wachsende Gewohnheit und Vertrautheit der Rezipienten
(s.o.) mit der Materie verliert das Werk die Besonderheit. . Postmoderne Kunst
zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie Elemente des täglichen Lebens
aufgreift und abbildet. In Romanen z.B. finden die Leser nicht mehr nur
fiktive Personen, Orte oder Begebenheiten wieder, sondern auch Darstellungen,
bei denen sie Zusammenhänge oder Parallelen zu ihrem eigenen Leben
wiederfinden. Das bedeutet, dass das Künstliche nicht mehr klar erkennbar ist
oder deutlich abnimmt; dem Durchschnittsleser wird unterstellt, dass er wenig
oder kaum mehr zwischen Realität und Fiktion unterscheiden kann. Durch diese
Annahme werden popkulturelle Medien vielfach Opfer der Zensur, vor allem wenn
man von Jugendlichen und deren Medienkonsum in Form von Gewalt und sexuellen
Darstellungen ausgeht.
Exkurs: Wirkungen von
Mediendarstellungen
An
dieser Stelle soll nur knapp auf das vieldiskutierte Thema von
Mediendarstellungen und deren Wirkung eingegangen werden. Hinsichtlich der
Wirkungen von Gewaltdarstellungen gibt es viele diskutierte Hypothesen. Die
Stimulationshypothese besagt, dass Aggressionen in den Medien die
Gewaltbereitschaft der Rezipienten verstärkt. Die Reinigung von Gewalt durch
das Konsumieren von Gewalt im Sinne einer Ventilfunktion erfasst die
Katharsishypothese. Bei der Inhibitionshypothese geht man davon aus, dass
Aggressionen in den Medien eine Hemmung aggressiven Verhaltens auslöst.
Der Aspekt der Abstumpfung gegenüber und Gewöhnung an Gewalt wird
durch die Habitualisierungshypothese vertreten. Zuletzt existiert in Form der
Erregungshypothese die Annahme, dass Medienaggressionen zu emotionaler
Erregung führt.[xliii] Volker Spiess 1988. S. 74.
Eher
antiquierte Ansichten vertritt der Pädagoge Werner Glogauer. Er geht davon
aus, dass „Kinder und Jugendliche durch Medien aggressiv und kriminell
werden.“[xliv]
satanischer Darstellungen. 4. Auflage Baden-Baden: Nomos-Verlag
1994. S. 7/8. Die moderne Wirkungsforschung und deren Vertreter wie Michael Kunczik
relativieren die Rolle der Medien allerdings. Für sie sind Medien nicht
schuld an Nachahmungstaten oder aggressivem Verhalten, sondern vielmehr
spielen soziale Faktoren, die die
Persönlichkeit des Konsumenten beeinflussen, die wichtigste Rolle.[xlv]
Hierbei
handelt es sich um Persönlichkeitsmerkmale oder das soziale Umfeld, so z.B. ob
der Jugendliche in einem behüteten Elternhaus aufwächst, welchen Umgang mit
anderen Jugendlichen er pflegt oder welche Erfahrungen er mit Gewalt gemacht
hat, die spätere Handlungsweisen bestimmen.[xlvi]
Wenn nämlich tatsächlich die Medien Schuld am späteren aggressiven Verhalten
eines Jugendlichen Schuld sein sollte, müssten ja alle Zuschauer von Gewalt-
oder Horrorfilmen gewalttätig werden. Dies ist natürlich nicht der Fall. Auch
kann man keine Aussage darüber machen, in wie fern die Menge der konsumierten
Gewalt ausschlaggebend sein kann.[xlvii]
Wichtig ist, dass Fernsehen oder Medien nur Teile der Persönlichkeitsentwicklung
sind. Dies sollte nur in knapper Form eine Zusammenfassung der
Medienwirkungsforschung sein.
III. Schlussbemerkung
Zum Schluss seien noch mal
die wichtigsten Aspekte der Diskussion zusammengefasst, die Medien als nicht zur
Kunst geltend klassifizieren und somit der Zensur zugängig zu machen.
Die Popkultur zeichnet sich
durch massenhafte Produktion mit finanziellen Absichten aus. Durch die Quantität
leidet die Qualität und das Medium gilt als künstlerisch minderwertig. Durch
die Massenproduktion wird ein größerer Rezipientenkreis erreicht, wobei es
sich bei der Popkultur eher um Jugendliche handelt, die unmündig sind und vor
anstößigen Darstellungen, ob Gewalt oder Erotik, geschützt werden müssen.
Mediale Darbietungen von Gewalt oder Erotik stehen in der Popkultur oft ohne
Kontext und sind daher als Schund zu klassifizieren.
Meiner Meinung nach sollte der starre Kunstbegriff gelockert und die damit zusammenhängende
Diskriminierung der Popkultur aufgehoben werden. Wie können sich Kritiker und
Zensoren das Recht herausnehmen, Kunstwerke als Schund zu bezeichnen, wobei es
sich doch um eine diskussionsaufwendige und sehr geschmacksorientierte
Problematik handelt? Das Selbstverständnis der Künstler, so z.B. Comiczeichner
wird hierbei verletzt und missachtet. Jugendliche vor Popkultur schützen zu
wollen ist meiner Meinung nach ein schwieriges Unterfangen und geht immer auf
Kosten derer, die der mündigen Schicht angehören und selbst entscheiden können,
was sie konsumieren wollen. Im Laufe der Zeit hat es immer wieder Entwicklungen
und Veränderungen der Ansichten gegeben. Kunstwerke, die damals verpönt waren,
gelten heute als kulturell wertvoll. Es gibt also durchaus Hoffnung auf Veränderung
der konservativen Kunstauffassung.
IV. Ausgewählte Beispiele
In diesem letzten
Kapitel sollen einige konkrete Medienbeispiele gegenübergestellt werden, wobei
es sich um die Darstellung der selben Themenbereiche handelt, die aber in der
Popkultur zensiert wurden und in der Hochkultur unbeanstandet blieben.
Abb.1 & 2:
Abbildung 1 zeigt Pisanellos
Hanged Men, das ausgestellt ist im British Museum in London.[xlviii]
Publication, inc.
1991. Es zeigt mehrere gehängte Männer.
Abbildung 2 zeigt dagegen ein Bild aus einem Commanche-Comic, Der lange Weg
nach Laramie, wo ebenfalls ein Gehängter abgebildet ist, aber durch
Sprechblasen im Nachhinein retuschiert wurde.[xlix]

Hier sieht man, wie
das Thema Gewalt unterschiedlich behandelt wird.
Abb. 3 & 4:
In den Abbildungen
wird eine erotische Beziehung zu Tieren angedeutet. Wie man zu diesem Thema
steht, soll nun nebensächlich sein. Tatsache ist, dass Comerres The Triumph
of the Swan als Kunstwerk gilt[l],
wohingegen Abbildung 4, Dog and Horse Perversion, zensiert wurde.[li]

Abb. 5 & 6:
Abbildung 5, Edward
Lucie-Smiths Untitled, zeigt einen erigierten Penis, was nach Definition
der Zensoren verboten ist. Aber da es als Kunstwerk gilt, bleibt die Darstellung
unbeanstandet.[lii]
Abbildung 6 dagegen, das Erwachsenencomic Morbus Gravis 3, wurde in der
Form zensiert, dass einem schwimmenden nackten Mann der Penis retuschiert wurde,
obwohl er kaum erkennbar ist.[liii]

[i]Licht,
Peter: Popkultur/Meide. auf: Peterlicht: Vierzehn Lieder. Track 3. G.G Records. 2001.
[ii]Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für
[iii]Encarta
99. Enzyklopädie. © Microsoft 1999.
[iv]Das
Bertelsmann Lexikon in zehn Bänden. Band 6. Gütersloh:
[ix]Das
Bertelsmann Lexikon in zehn Bänden, S. 41.
[x]Ott,
Sieghart: Kunst und Staat. Der Künstler zwischen Freiheit und Zensur.
[xi]Das
Bertelsmann Lexikon in zehn Bänden. Band 9. Gütersloh:
[xii]Schweikle,
Günther und Irmgard (Hrsg.), Metzler Literaturlexikon.
Begriffe
und Definitionen. 2. überarbeitete
Auflage. Stuttgart:
[xiii]Ebd.
[xvii]Metzler
Literaturlexikon, 1990, S. 239.
[xx]Mc
Quail, D.: Kommerz und Kommunikationstheorie, in: Media
Perspektiven 10, 1986, zitiert nach: Kunczik, Michael: Gewalt und
Medien. Zweite Auflage Köln, Weimar, Wien: Böhlau 1994. S. 187.
[xxii]Hinz,
Ralf, Cultural Studies und Pop. Zur Kritik der Urteilskraft
wissenschaftlicher
und journalistischer Rede über populäre Kultur.
[xxiii]Siemann,
Wolfram: Normenwandel. in: McCarthy, John A./ von der Ohe, Werner (Hrsg.): Zensur und Kultur. Zwischen Weimarer Klassik und
Weimarer Republik mit einem
Ausblick bis heute. Tübingen:
Niemeyer Verlag
[xxiv]Glogauer,
1994.
[xxv]Meierding,
Gabriele, Psychokiller. Massenmedien, Massenmörder und
[xxvi]Seim,
Roland: Zwischen Medienfreiheit un Zensureingriffen. Eine
medien-
und rechtssoziologische Untersuchung zensorischer Einflußnahmen
[xxvii]Ebd.
[xxviii]Zitiert
nach: Kappeler, Susanne: Pornographie. Die Macht der Darstellung.
[xxix]Bundestags-Drucksachen
VI/1552, S. 33, VI/3521, S. 60. Zitiert nach: Schroeder, Friedrich Christian: Pornographie, Jugendschutz und
Kunstfreiheit.
Heidelberg: C.F.Müller Juristischer Verlag 1992. S.
16. (= Juristische Studien-
[xxx]Ebd.
[xxxi]Zitiert
nach: Eckert, Roland u.a.: Grauen und Lust – Die Inszenierung der
Affekte. Eine Studie zum abweichenden
Videokonsum. Pfaffenweiler: Centaurus-Verlag
[xxxii]Ebd.
[xxxiii]Hiebing,
Dieter: Nicht gesellschaftsfähig? – Comics und Zensur. in: Seim,
Roland/ Spiegel, Josef: „Ab
18". zensiert, diskutiert, unterschlagen. Beispiele aus der
Kulturgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Band 1. 3. und
[xxxiv]Thomas,
Karin: DuMonts kleines Sachwörterbuch zur Kunst des 20. Jahrhunderts.
[xxxv]Ebd.
[xxxviii]Von
Wilpert, Gero: Sachwörterbuch der Literatur. 1979. S. 146f. zitiert
nach:
[xlii]Zitiert
nach: Struck, Sarah: Zensur in der Hochkultur Deutschlands oder Was
können
sich Kunstschaffende gerade noch erlauben?
www. Schmidt-
[xliii]De
Haen, Imme: Gewalt im Fernsehen, Film, Bild, Ton. Stuttgart:Fachstelle
für Medienarbeit Diözese Rottenburg 1981. S. 84. zitiert nach:Maletzke,
Gerhard: Kulturverfall durch Fernsehen? Berlin: Wissenschaftsverlag
[xliv]Glogauer,
Werner: Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen durch
Medien. Wirkungen gewalttätiger, sexueller, pornographischer und
[xlv]Kunczik,
Michael: Wirkungen von Gewaltdarstellungen. Zum aktuellen
Stand
der Diskussion.
in: Ekkehard Mochmann / Uta Gerhard (Hg.): Gewalt in Deutschland. Soziale Befunde und Deutungslinien. München
1995. S. 94/95.
[xlviii]Puppi,
Lionello: Torment in Art. Pain, Violence and Martyrdom. International
[xlix]Seim,
Roland/ Spiegel, Josef (Hrsg.), Der kommentierte Bildband zu „Ab
18".zensiert, diskutiert,
unterschlagen – Zensur in der deutschen Kulturgeschichte.
Münster: Telos Verlag 1999. S. 119/112.
[l]Lucie-Smith,
Edward: Ars Erotica. New York 1997.
[li]Seim,
Roland/ Spiegel, Josef, 1999,
S. 241.
[liii]Seim,
Roland/ Spiegel, Josef, 1999. S. 123.
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