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30.01.2010
Die Zensur News und die
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Nachrichten und Hinweise zu
Updates im
News
Archiv.
Es lohnt sich desweiteren
immer mal wieder auf der Website
des
Telos-Verlags zu schauen,
dort gibt es häufiger
Neuerscheinungen als hier
Updates.
Aktuelle Zensur News
(von Roland
Seim) Stand 30.01.2010
- Hannelore Elsner erwirkte beim
Landgericht Berlin eine
einstweilige Verfügung gegen die
Autobiographie "Vom schönen
Schein und wirklichen Leben" von
Dieter Wedel, da es sich bei den
Passagen über die 30 Jahre
zurückliegende Liaison um "eine
unerträgliche Melange aus
Unwahrheiten und Indiskretionen"
handele (börsenblatt).
- Die Dresdner Bürgermeisterin
klagte erfolgreich, dass ein
Gemälde, das sie unbekleidet
darstellt, nicht mehr gezeigt
werden darf (SPIEGEL).
- Laut "Die Zeit" zensierte
Kulturstaatsminister Neumann
einen Ausstellungstext im
Historischen Museum (SPIEGEL).
- Das neue "Rammstein"-Album "Liebe
ist für alle da" wurde Anfang
November indiziert. Den Antrag
stellte Bundesfamilienministerin
von der Leyen. Grund für das
Jugendverbot war vor allem ein
Foto des Covers und der Song "Ich
tu dir weh", in dem SM-Praktiken
verbreitet würden (telepolis).
Die Band veröffentlicht
demnächst eine entschärfte neue
Version, um das Album vermarkten
zu können. - Das
Verfassungsgericht weist Ende
Oktober die Beschwerde von
Pornoanbietern im Internet ab.
Auch fürderhin muss eine
Altersverifikation vorgenommen
werden (SPIEGEL).
- Bayerische Jugendschützer
wollen das provokative Projekt
"Heroin Kids" auf der Website
www.vicious-videos.com vom
Netz nehmen lassen, da es "entwicklungsbeeinträchtigend"
für Minderjährige sei. Die
Macher, Corinna Engel und
Christian Kaiser, zwei junge
Künstler aus München, die sich
vorwiegend mit Videokunst
befassen, versuchen sich gegen
das Verbot zu wehren. - Das AG Tiergarten
beschlagnahmte am 26.6.2009 die
gekürzte deutsche DVD-Fassung
des französischen Horrorfilms
"Inside - Was sie will ist in
Dir". - Das von der
Bundesprüfstelle mit zahlreichen
Indizierungen überzogene HipHop-Label
Aggro Berlin hat aufgegeben. Die
Plattenfirma ist geschlossen;
andere Rap-Labels folgten (SPIEGEL).
- Jugendschützer wollen nun
österreichische Webshops
indizieren lassen, da dort in
Deutschland indizierte PC-Spiele
angeboten würden (SPIEGEL).
- Der BGH hob im Mai 2009 das
Verbot des "Kannibalenfilmes" "Rohtenburg"
wieder auf. Er durfte jahrelang
nicht in deutschen Kinos gezeigt
werden, da er gegen die
Persönlichkeitsrechte des
dargestellten Kannibalen Armin
Meiwes verstoßen haben soll. Bei
einem spanischen Filmfestival
wurde der umstrittene Streifen
ausgezeichnet (SPIEGEL).
Der Filmverleih nannte dieses
Verbot verfassungswidrig (siehe
z.B.
SPIEGEL und
telepolis). Auch das
Bundesverfassungsgericht stärkte
die Freiheitsrechte und wies den
Antrag auf einstweilige
Anordnung zur Verhinderung des
Filmstarts am 19.6. ab. -
Auf Initiative von
Familienministerin von der Leyen
sollten fünf der großen
deutschen Internetanbieter vom
BKA gemeldete Websites mit
kinderpornographischem Material
blockieren und mit einem
Stopp-Schild versehen. Auch wenn
der Kampf gegen Kinderschänder
richtig ist, so kritisieren
Gegner dieser Maßnahme u.a., sie
sei ungeeignet, dem Problem Herr
zu werden und die Hersteller zu
belangen. Stattdessen könne es
zu einer schwer kontrollierbaren
Form von Internet-Zensur führen.
Ein CDU-Politiker forderte z.B.
Sperren auch für Online-Spiele (SPIEGEL);
die SPD war gegen das geplante
Gesetz (SPIEGEL).
Demonstranten nannten die
Ministerin "Zensursula" (SPIEGEL).
Mittlerweile ist das Gesetz nach
einigen Änderungen durch den
Bundestag; konnte aber nicht wie
geplant am 1.8. in Kraft treten.
- Ende Mai indiziert die
Bundesprüfstelle die vor Jahren
im Taschen Verlag erschienenen
Bildbände "Roy Stuart - Vol. I
und Vol. II". - Wikipedia
sperrt Autoren, die sich als
Scientologen zu erkennen geben,
von der Mitgestaltung an Wiki-Texten
aus (weitere
Infos). - Jürgen
Klinsmann verklagte die taz
wegen einer satirischen
Fotomontage zu Ostern, auf der
er neben dem Monty-Python-Zitat
"Always Look On The Bright Side
Of Life" am Kreuz hängt (SPIEGEL).
Das Landgericht München wies den
Antrag allerdings zurück, und
sprach sich für die Freiheit der
Kunst aus. - Unter dem
Eindruck des Amoklaufes von
Winnenden hat sich Galeria
Kaufhof entschlossen, Filme und
Spiele für Erwachsene aus dem
Sortiment zu streichen. - In
der Türkei werden Artikel über
Darwinsmus zensiert (SPIEGEL).
- Bayern lässt die zweite
Ausgabe der "Zeitungszeugen" mit
Nachdrucken des "Völkischen
Beobachters" beschlagnahmen (Welt
und
SPIEGEL). Nach Einspruch des
Verlages hebt das Landgericht
München den
Beschlagnahmebeschluss des
Amtsgerichts München Mitte April
wieder auf. - Die
Bundesprüfstelle indiziert Mitte
Januar erstmals einen privaten
Blog wegen Magersucht-Inhalten (SPIEGEL).
- Familienministerin von der
Leyen will durchetzen, dass das
Internet in Deutschland
gefiltert wird, um strafbare
Kinderpornographie einzudämmen (SPIEGEL).
Justizministerin Zypries sperrt
sich dagegen (SPIEGEL).
- Das umstrittene "Virgin
Killer"-LP-Cover wurde von den
Scorpions nun von der
Band-Website entfernt, obwohl
die britische Wikipedia-Seite
wieder freigegeben worden ist.
Eine Indizierung in Deutschland
droht weiterhin. (welt.de).
- Wegen des Verdachts von "Kinderpornographie"
aufgrund des LP-Covers "Virgin
Killers" (1976) der deutschen
Hardrock-Band Scorpions wurde
eine englische Wikipedia-Seite
Anfang Dezember blockiert (SPIEGEL
und
welt.de). In den USA scheint
sogar das FBI zu ermitteln. Nach
unserem Wissen war das Cover
seinerzeit in Deutschland weder
indiziert noch verboten, sondern
wurde für spätere Auflagen vom
Label RCA 1977 nach Protesten in
einem Akt der "Selbstzensur"
durch ein harmloses Motiv
ausgetauscht. Nun mehren sich
die Stimmen, das 32 Jahre alte
Cover auf den Index zu setzen (SPIEGEL).
-
Der Politiker Lutz Heilmann
(Linke) lässt Mitte November die
deutsche Startseite von
Wikipedia sperren, da er in
einem Beitrag über sich seine
Persönlichkeitsrechte verletzt
sah. (SPIEGEL)
Mittlerweile ist die Sperrung
wieder aufgehoben.
- Die deutsche Regierung
installiert im November das sog.
BKA-Gesetz, das der Polizei
weitreichende Befugnisse
einräumt, die zu einer
Einschränkung der Presse- und
Meinungsfreiheit führen könnten
(tagesschau.de).
- Die britische Werbeaufsicht
verbietet das Kinoposter zu
"Wanted" (SPIEGEL).
- Das Amtsgericht München
beschlagnahmte am 10.6.2008
"Hostel 2" - Extended Version
(Sony). Der Film war seit dem
29.2.2008 indiziert.
- Wie jetzt bekannt wurde,
beschlagnahmte das Amtsgericht
München am 15.1.2008 das seit
2006 indizierte Computerspiel
"Condemned".
- Ebenfalls erst jetzt wurde
bekannt, dass Andreas Bethmanns
Buch "Deep Wet Torture Handbook
- Die 100 besten
Frauenfolterfilme" am 25.5.2007
beschlagnahmt worden ist. Es war
bereits seit dem 31.12.2003
indiziert.
- Das Buch "Kein Schutz,
nirgends" von Gülsen Celebi über
einen sog. "Ehrenmord" darf
nicht mehr verkauft werden. Die
Schwester eines Opfers hat per
Einstweiliger Verfügung beim LG
Mönchengladbach den
Verkaufsstopp durchgesetzt
(siehe
jurablog und
wdr).
- Die Bundesregierung verschärft
das Jugendschutzgesetz u.a. im
Kampf gegen sog. "Killerspiele"
und Gewaltvideos (SPIEGEL).
- Die US-Agentur AP zensiert
Pressefotos wegen angeblich
obszöner Gesten (SPIEGEL).
- Teile des Buches "Interview
mit einem Kannibalen" von Günter
Stampf müssen auf gerichtliche
Anordnung hin geschwärzt werden,
da sie gegen das
Persönlichkeitsrecht von Armin
Meiwes verstoßen (SPIEGEL).
- Das Buch "Bundesbürger im
Dienst der DDR-Spionage" von
Georg Herbstritt darf nicht mehr
ausgeliefert werden. Grund für
die einstweilige Verfügung des
Landgerichts Hamburg war ein in
dem Buch dargestelltes Ehepaar,
das sich in seinen
Persönlichkeitsrechten verletzt
sieht.
- Das Bundesfamilienministerium
stellte einen Indizierungsantrag
gegen das im Alibri Verlag
erschienene religionskritische
Kinderbuch "Wo bitte geht's zu
Gott?" von Michael
Schmidt-Salomon und Helge
Nyncke, da es "antisemitische
Tendenzen" enthalte (siehe z.B.
Humanistischer Pressedienst
und
SZ). Die Entscheidung ergeht
am 6.3. Unterdessen hat die
Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart
Strafanzeige wegen
Volksverhetzung erstattet, der
der Staatsanwalt aber nicht
entsprach. Der Alibri Verlag hat
eine Unterstützerseite zur
Rettung des Buches eingerichtet:
ferkelbuch.de Die
Bundesprüfstelle entschied am
6.3.2008, das Buch nicht zu
indizieren (SPIEGEL).
- Antiquariate, die online
indizierte Bücher verkaufen,
können abgemahnt werden (SPIEGEL
und
Welt). Indizierte Bücher in
Bibliotheken gehören zum
"sekretierten" Bestand (Welt)
- Der Suhrkamp Verlag zieht Ende
2007 das Buch von Florian
Havemann wieder zurück. Die
zweite Auflage soll mit
geschwärzten Passagen erscheinen
und auch so im Internet stehen (SPIEGEL)
- Arcor musste nach
Gerichtsbeschluss den Zugang zu
"Youporn" für die Nutzer sperren
(SPIEGEL).
Am 8.2.2008 hob das LG Frankfurt
die Sperre wieder auf. Der BGH
verfügte strengere
Alterskontrollen für
Internetangebote, um den
Jugendschutz zu verbessern (SPIEGEL).
Jugendschützer träumen offenbar
von einem "Kinder-Net" (siehe
aktuell
SPIEGEL).
- Das Bundesverfassungsgericht
verbot am 12.10.2007 endgültig
den Roman "Esra" von Maxim
Biller. Die
Persönlichkeitsrechte der
Dargestellten seien höher zu
bewerten als die Kunstfreiheit (SPIEGEL).
Zur Pressemitteilung des
BVerfG hier.
- In den USA hat ein
Bloganbieter Einträge gesperrt,
die sich mit ausgedachten
Sexabenteuern von Harry Potter
befassen (SPIEGEL).
- Nach amerikanischen
Rassimusvorwürfen hat der
deutsche Bookmark-Dienst "Mr.
Wong" sein Logo - einen
lachenden Asiaten - entfernt (SPIEGEL).
- Kabarettist Jürgen Becker hat
vom Kölner Kardinal Meisner eine
Unterlassungsklage bzgl.
vergleichender Äußerungen zu ihm
und den Taliban bekommen. Becker
darf Meisner u.a. nicht mehr als
"Hassprediger" bezeichnen (taz.de).
Ähnlich erging es dem
Grünen-Politiker Volker Beck.
- Gegen Internet-Zensur gibt es
Aktivisten, die die Filter zu
umgehen versuchen (SPIEGEL).
- Auch virtuelle Pornographie
ist strafbar. So ermittelt die
niederländische Polizei wegen
Kinderpornographie in dem
Online-Spiel "Second Life"
(siehe
Netzeitung).
- Bundesfamilienministerin von
der Leyen will noch in diesem
Jahr ein Gesetz gegen sog.
"Killer-Spiele" auf den Weg
bringen (SPIEGEL).
Bayern fordert im Bundesrat ein
Totalverbot (SPIEGEL).
- Google-Earth wird auf Druck
verschiedener Regierungen immer
häufiger zensiert (SPIEGEL).
- Die Innen- und Justizminister
der EU planen, eine Liste von
verbotenen Filmen und sog.
Killerspielen online zu stellen.
Ein EU-weites Verbot sei
hingegen nicht geplant (SPIEGEL).
- Rund 50 Wissenschaftler,
Juristen und Angehörige von
Grenzopfern protestieren gegen
das Verbot des Buches "Deutsche
Gerechtigkeit" von Roman Grafe.
Das Berliner Landgericht hat
bereits im Februar 2006 dem
Siedler Verlag eine Verbreitung
untersagt, da ein ehemaliger
DDR-Grenzoffizier gegen die
Nennng seines Names im
Zusammenhang mit Todesschüssen
an der Berliner Mauer eine
einstweilige Verfügung erwirkt
hatte (Tagesspiegel).
Ende Dezember wurde auch dieser
vom Autor initiierte
Protestaufruf "Angriff auf die
Pressefreiheit" untersagt.
- Die Ausladung des
Kreml-Kritikers und
Ex-Schachweltmeisters Garri
Kasparow bei der Talkshow von
Sabine Christiansen zum Thema
"Die Russen kommen" sorgte für
harsche Kritik an der
Moderatorin (SPIEGEL).
- Das Landgericht Hamburg
untersagt die Ausstrahlung des
WDR-Filmes "Eine einzige
Tablette" von Adolf Winkelmann
über den Contergan-Skandal, und
gibt damit den Anwälten der
Firma Grünenthal recht, die u.a.
eine Vermischung von Realität
und Fiktion monierten (Die
WELT).
- Verleger Rupert Murdoch und
Autor O. J. Simpson zogen dessen
skandalträchtiges Buch "If I dit
it" noch vor Erscheinen wieder
aus dem Verkehr (Deutsche
Welle).
- Nach dem Amoklauf von
Emsdetten fordern Politiker und
Pädagogen einmal mehr schärfere
Verbote vor allem von
gewalthaltigen Computerspielen,
den so genannten Ego-Shootern
(siehe z.B.
tagesschau.de,
SPIEGEL und
SPIEGEL sowie
golem.de). Kerstin Griese,
SPD, fordert vermehrtes
Inidzieren (heise.de).
Unterschriftenaktion von
Medialog e.V. gegen das Verbot
unter:
www.killerspieleverbieten.de
- Der Soziologe und Philosoph
Jürgen Habermas erwirkt gegen
den Rowohlt Verlag eine
einstweilige Verfügung. Der
Verlag muss eine Passage aus der
Joachim-Fest-Autobiographie "Ich
nicht" streichen (SPIEGEL).
- Im aktuellen
Pressefreiheitsranking der
Organisation "Reporter ohne
Grenzen" fiel Deutschland auf
Rang 23 zurück. Grund war u.a.
die "Cicero"- und BND-Affäre (SPIEGEL).
In Deutschland werde getrickst
und getarnt, meint der
SPIEGEL.
- Mehrere einstweilige
Verfügungen der Oppenheimers
führten auch in der Neuauflage
zur Schwärzung von zahlreichen
Stellen im Buch "Der Bankier -
Ein ungebetener Nachruf" von
Werner Rügemer (ver.di).
- Der Appell einer
Grünen-Politikerin hat erneut
einen Streit um Kopftuch und
Meinungsfreiheit ausgelöst (tagesschau).
- Nobelpreisträger Günter Grass
hat gegen die FAZ eine
einstweilige Verfügung wegen der
Veröffentlichung zweier privater
Briefe erwirkt (SPIEGEL).
- Wegen des Handels mit
verfassungsfeindlichen Symbolen
ist der Inhaber des
Punk-Versandhandels "Nix gut",
Jürgen Kamm (siehe Bild unten),
vom Stuttgarter Landgericht zu
EUR 3.600 Geldstrafe verurteilt
worden. Er hatte T-Shirts,
Aufnäher und Buttons mit
durchgestrichenen oder mit
Fäusten zertrümmerten
Hakenkreuzen vertrieben. Die
Verteidigung kündigte an, in
Revision zu gehen (NETZEITUNG
und
SPIEGEL)
- Aus Angst vor islamistischen
Anfeindungen hat die Deutsche
Oper in Berlin die Mozart-Oper
"Idomeneo" abgesetzt (SPIEGEL).
U.a. die Bundesregierung
kritisiert dies als
"vorauseilenden Gehorsam" und
unnötigen Kniefall (SPIEGEL).
Auch international rief diese
Selbstzensur Kopfschütteln
hervor (SPIEGEL).
Andererseits: Müssen bei Mozart
Köpfe rollen? (SPIEGEL).
Die umstrittene Aufführung soll
im Dezember wieder in den
Spielplan aufgenommen werden.
- Ähnlich wie schon der
Karikaturen-Streit sorgte auch
Papst Benedikts Regensburger
Rede für Aufregung in der
moslemischen Welt. Radikale
Islamisten drohen sogar mit
Gewalt gegen den Vatikan und die
Christen (SPIEGEL).
- Eine deutsche
Staatsanwaltschaft prüfte, ob es
sich um Gotteslästerung handelt,
wenn sich Madonna bei ihrem
Concert an ein stilisiertes
Kreuz hängt (SPIEGEL).
Nach Besichtigung der Show gab
der Staatsanwalt Entwarnung (SPIEGEL).
In Italien hatte es schon Ärger
gegeben.
- Sorgen bereitet den
Jugendschützern die US-Plattform
youtube, auf denen auch
indizierte rechtsextreme Musik
downgeloaded werden kann (SPIEGEL).
- SPD-Chef Kurt Beck hat ein
Verbot der Juli-Ausgabe von
"Titanic" erwirkt, da er seine
Persönlichkeitsrechte durch das
Titelbild mit seinem Foto als
Bär Bruno und der Textzeile
"Problembär außer Rand und Band
- Knallt die Bestie ab!"
verletzt sah. Das Hamburger
Landgericht untersagte jede
weitere Verbreitung und drohte
ein Ordnungsgeld von EUR 250.000
an (SPIEGEL).
- Niedersachsens Innenminister
Uwe Schünemann/CDU fordert ein
Verbot von so genannten
"Killerspielen", gewalthaltige
Video- und Computerspiele (SPIEGEL).
- Lukas Podolski wollte per
einstweiliger Verfügung die
satirische Radiosendung "Lukas'
Tagebuch" auf EinsLive/WDR, in
welchem er seines Erachtens
verhohnepiepelt wird, untersagen
lassen, und bis dahin keine
Interviews für die ARD geben (SPIEGEL).
Im August wies das Landgericht
München seine einstweilige
Verfügung ab.
- Um eine Art politische Zensur
scheint es sich bei der
Nicht-Verleihung des
Heinrich-Heine-Preises an den
umstrittenen österreichischen
Schriftsteller Peter Handke zu
handeln. Die Ratsfraktion der
Stadt Düsseldorf will sich über
die Entscheidung der Jury
hinwegsetzen und die Verleihung
an Handke verhindern, da er eine
pro-serbische Haltung hätte. Er
hatte eine Trauerrede am Grab
des Diktators Milosevic gehalten
(siehe
dpa/sueddeutsche.de). Handke
verzichtete schließlich auf den
Preis.
- Während Berufsbesorgte ein
Auftrittsverbot wegen
"Satanismus" forderten, gewann
die finnische Hard Rock-Band
"Lordi" am Samstag den
Eurovision Song Contest (SPIEGEL).
Ironischer Schockrock ist im
Mainstream angekommen, ohne dass
das Abendland untergegangen ist.
- Was dem Islam recht ist,
scheint dem Christentum billig
zu sein: die Empfindlichkeit
gegen eine Verhunzung ihrer
Symbole und Glaubenssätze.
Anders lässt sich die Aufregung
über Dan Browns "Sakrileg" als
Buch und Film nicht deuten. Nach
gewonnenen Prozessen und
belanglosen Boykottaufrufen
besorgter Kleriker (siehe
FAZ) dürfte der Siegeszug
des Millionensellers allerdings
nicht aufzuhalten sein.
- Schon vor der Ausstrahlung am
3. Mai sorgte die Papst-Satire
"Popetown" auf
MTV für Aufregung und
Aufmerksamkeit (Bilder siehe
unten). Vorsorglich beleidigte
Katholiken wollten die in
England produzierte - aber dort
nie gesendete - Persiflage
verhindern (siehe
SPIEGEL). MTV stoppte die
Werbekampagne. Während
Jugendschützer forderten, die
Sache noch einmal zu überdenken,
betonten die Jungen Liberalen
die Pressefreiheit (siehe
SPIEGEL), forderte ein
Bischof zum Boykott auf (SPIEGEL)
und wollte ein Erzbischof das
Verbot des Comic-Papstes (SPIEGEL).
Der CSU-Fraktionschef zeigte den
Sender MTV an (SPIEGEL);
es wurde vergeblich versucht,
eine einstweilige Verfügung
gegen die Ausstrahlung zu
erwirken (SPIEGEL).
MTV sendete zunächst nur eine
Folge mit anschließender
Diskussionsrunde (SPIEGEL
und
FAZ), die
SPIEGEL treffend mit "Viel
Weihrauch um nichts"
kommentierte. Die anderen
Episoden folgten (SPIEGEL).
Die Staatsanwaltschaft stellte
das Verfahren ein. Bayern plant,
wieder eine Verschärfung des
"Gotteslästerungsparagraphen"
§166 StGB zu beantragen (SPIEGEL).
- Nach dem Streit um Gerhart
Hauptmanns Bühnenstück "Die
Weber" in Dresden gibt es
erneuten Ärger zwischen Theatern
und Verlagen als
Urheberrechtsinhaber (siehe
SPIEGEL).
- Das auf den Weg gebrachte neue
Urheberrecht sieht vor, auch
private Kopien von
kopiergeschützten DVDs und CDs
mit teils drakonischen Strafen
zu ahnden (siehe
SPIEGEL). Zu dem, was
erlaubt bzw. verboten ist, siehe
SPIEGEL.
- Stefan Raab muss nun 20.000
Euro Schmerzensgeld wegen seines
"Schultüten-Gags" zahlen (siehe
SPIEGEL).
- Nachdem die Stadt Pulheim das
umstrittene Kunstprojekt "245
Kubikmeter" von Santiago Sierra
in einer alten Synagoge
unterbrochen hatte (siehe
SPIEGEL), beendete der
Künstler am 20.3. die
Skandalaktion. Gerade jüdische
Verbände und Kritiker wie Ralph
Giordano bezeichneten das
Einleiten von Gas und die
Ausstattung der Besucher mit
Gasmasken als unerträglich.
- Der Kriminologe Prof.
Christian Pfeiffer fordert ein
gesetzliches Verbot von brutalen
Computerspielen für
Minderjährige (siehe
SPIEGEL).
- Die FSK hat dem umstrittenen
Film "Tal der Wölfe" nach
erneuter Prüfung eine
Jugendfreigabe verweigert. Zwar
ist er damit nicht verboten, wie
manche forderten, darf aber nur
noch "ab 18 Jahren" gezeigt
werden (siehe
SPIEGEL).
- Die niedersächsische Band
"Oomph" wurde wegen ihres Songs
"Gott ist ein Popstar" von der
Echo-Verleihung auf RTL
ausgeladen; auch Radiosender wie
EinsLive wollen den Song nicht
ausstrahlen (siehe
Netzeitung und
SPIEGEL). Wenn solche
Animositäten weiter um sich
greifen, wird man in Zeiten der
Vogelgrippe wohl auch noch
Lieder wie "Alle Vögel sind
schon da", "Heile, heile,
Gänschen" und "Alle meine
Entchen" vom Sender nehmen.
- Der "Kannibalenfilm"
"Rohtenburg" darf nicht in
deutschen Kinos gezeigt werden,
da er gegen die
Persönlichkeitsrechte des
dargestellten Kannibalen Armin
Meiwes verstoße. Der Filmverleih
nennt dieses Verbot
verfassungswidrig (siehe z.B.
SPIEGEL und
telepolis). Bei einem
spanischen Filmfestival wurde
der umstrittene Streifen im
Oktober ausgezeichnet (SPIEGEL).
Das Theaterstück "Ehrensache"
über einen Mörder darf in Hagen
nicht mehr aufgeführt werden
(siehe
SPIEGEL).
- Deutsche Karnevalsumzüge
wurden im Frühjahr 2006
entschärft, damit
missverständliche Islam-Satiren
nicht zu Konfrontationen führen
können (siehe
WELT).
- Zu einem regelrechten Konflikt
der Kulturen führte der Abdruck
von zunächst in dänischen
Zeitungen veröffentlichten
"Mohammed-Karikaturen" durch
europäische Zeitungen. Den
Streit zwischen Pressefreiheit
und Religionsbeschimpfung
bekamen auch deutsche
Vertretungen im islamischen
Ausland zu spüren, die
Zielscheibe von Protesten wurden
(siehe
SPIEGEL und aktuell
SPIEGEL). In dieser
aufgeheizten Stimmung geht die
Angst vor den Folgen von
Islamkritik um (siehe
SPIEGEL). Die
Giordano-Bruno-Stiftung stellte
eine
Petition für Meinungsfreiheit
online. Die italienische Zeitung
"Studi Cattolici" heizte mit
einer
Mohammed-in-der-Dante-Hölle-Karikatur
den Streit neu an (SPIEGEL).
- Zahlreiche politische Einträge
im amerikanischen Teil der
Online-Enzyklopädie Wikipedia
sollen von einem
US-Kongress-Angestellten
manipuliert worden sein (siehe
SPIEGEL). In Deutschland
schönten Siemens-Mitarbeiter den
Eintrag ihres Chefs (SPIEGEL).
- Die US-Regierung soll
Forschungsberichte der NASA zum
dramatischen Klimawandel
zensiert haben (siehe
SPIEGEL).
- Ein wohlkalkulierter Skandal
um die Plakataktion "EuroPART"
hat in Wien für aufgeregte
Diskussionen gesorgt. Die
Künstler boten an, zwei der
Poster zurückzuziehen. Die
Vorwürfe lauten u.a.
Frauendiskriminierung,
Pornografie, Verunglimpfung von
Politikern und Verschwendung von
Steuergeldern (siehe
SPIEGEL).
- Die schwarz-rote Koalition
plant in Deutschland ein Verbot
der so genannten "Killerspiele"
(vgl.
Heise-Online). Siehe auch
das Interview mit Seim in den "Lüdenscheider
Nachrichten".
- Auch in der Schweiz gehen
Polizei und Zoll verstärkt gegen
Fans von Horrorfilmen vor.
Anhand einer Verbotsliste, die
etwa 200 Titel umfasst, werden
Warensendungen konfisziert und
Haussuchungen durchgeführt, wie
facts.ch (siehe dort auch
die Liste) berichtet.
- Am 29.10.2005 indizierte die
BPjM "Das Buch Noctemeron - Vom
Wesen des Vampirismus" von
Frater Modor (weitere
Infos hier).
Buchwurm.info wurde vom
Bayerischen Landesjugendamt
aufgefordert, seine Besprechung
von der Website zu nehmen.
- Mehrere deutsche HipHop-CDs
(z.B. "Ansage
Nr. 2", 3 und 4) des
Labels Aggro Berlin wurden
seit rund einem Jahr u.a. wegen
Drogenverharmlosung und Sexismus
indiziert. Am 30.9.2005
traf es auch die CD "King of
Kingz" von Bushido (siehe "Kulturzeit"),
und "Maske" von Sido,
"Obscuritas Eterna" von MC
Basstard und "Vom Bordstein bis
zur Skyline" von Bushido.
- Die Knef-Biographie "Das
Glück kennt nur Minuten" von
Jürgen Trimborn darf nach
juristischem Einspruch des
letzten Ehemanns der Knef nicht
mehr verkauft werden. Zu den
zahlreichen gerichtlichen
Biographieverboten siehe
Kulturzeit.
- Stefan Raab wurde vom AG
München wegen seines
Schultüten-Gags zu 150.000 Euro
Strafe verurteilt (siehe
SPIEGEL).
- Der ostdeutsche Holzbildhauer
Günther Schumann muss sich im
Herbst vor Gericht für seine
"Arschficker"-Skulptur
verantworten, da Polizeibeamte
Anzeige wegen Beleidigung
erstattet haben (siehe das
Interview in
Junge Welt).
- Der Heise-Verlag erhielt wegen
einer Berichterstattung über das
Knacken des CD-Kopierschutzes
u.a. eine gerichtliche
Abmahnung, da in dem
Online-Artikel auf entspr. Sites
verlinkt wurde, was die
Musikindustrie als Werbung für
illegales Handeln sah. Die
Journalisten fürchten eine
Einschränkung der
Pressefreiheit. Das OLG München
bestätigte unlängst das Verbot
(siehe die Dokumentation bei
Heise.de).
- Datenschützer sehen in der
"Vorratsspeicherung" von Daten
einen Eingriff in die
Meinungsfreiheit (SPIEGEL)
und bei den aktuellen
Repressionen gegen Journalisten
z.B. von "Cicero" einen Angriff
auf die Pressefreiheit (SPIEGEL
und
Kulturzeit).
- Die Bundesprüfstelle
indizierte am 30.6.2005 das Buch
"Forbidden Erotica - The
Rotenberg Collection". Nun wurde
Name Programm bei dem 2000 im
Taschen Verlag erschienenen und
2005 in kolorierter
Sonderausgabe neu
veröffentlichten Bildband, der
auf rund 500 Seiten Tausende von
recht expliziten
Schwarzweiß-Aktfotos aus den
Jahren von ca. 1850-1940
wiedergibt: Unzüchtiger
'Schweinkram', der schon Uropa
erregte, kann auch noch heute
als jugendgefährend gelten.
Wobei fraglich sein dürfte, ob
heutige Internet-Kids an derlei
verblichenen Sexbildchen
interessiert sind. Und wer das
seit fünf Jahren erhältliche
Buch jetzt noch nicht hat, der
wollte es auch nicht haben.
- Der Bundesgerichtshof
bestätigt am 21.6.2005 das
Verbot von Maxim Billers Roman
"Esra" wegen Verletzung von
Persönlichkeitsrechten der
beiden dargestellten
Protagonistinnen (s.u.). Der
KiWi-Verlag will
Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht
einlegen.
- Aus Angst vor Attentaten wegen
der Verletzung religiöser
Gefühle der Moslems, wurde die
Skultpur des deutschen Künstlers
Gregor Schneider bei der
Biennale in Venedig wieder
abgebaut (siehe
SPIEGEL).
- Ein bedenklicher Schritt in
Richtung Zensur bahnt sich im
Internet an: Deutsche
Suchmaschinenbetreiber (z.B.
auch google.de) beabsichtigen,
künftig u.a. alle von der
Bundesprüfstelle als
jugendgefährdend indizierten
Websites aus ihren Trefferlisten
zu streichen. Betroffen sind
derzeit ca. 1.000 pornografische
oder rechtsextreme
Online-Angebote (siehe
SPIEGEL und
c't). Außerdem sollen
Websites herausgefiltert werden,
die zu Straftaten anleiten. Die
unter dem Dach der so genannten
Freiwiligen Selbstkontrolle der
Multimedia-Diensteanbieter
FSM gegründeten
Kontrollinstanz könnte
allerdings auch eine
Bevormundung von Erwachsenen
bedeuten. Fürderhin muss man für
vollständige Ergebnisse wohl auf
ausländische Suchmaschinen wie
google.com ausweichen.
Allerdings adaptiert Google
jetzt auch die chinesischen
Zensurbestimmungen (siehe
ap und
SPIEGEL). Auf der anderen
Seite sieht sich Google mit dem
Vorwurf und einer Klage
konfrontiert, Kinderpornographie
zu erleichtern (SPIEGEL)
- Einen üblen Vorgeschmack
dieser Entwicklung zeigt die
Schließung der Website
dunklekunst.de (dort die
Begründung) Mitte März wegen
angeblich
"gewaltpornographischer
Kurzgeschichten" (siehe auch
hier).
- Nach Protesten von
Tierschützern hat eine
US-Tochter des
Kraft-Unternehmens eine
Gummibärchen-Sorte namens "Road
Kill" vom Markt genommen, da sie
überfahrene Tieren darstellen
sollen (siehe
SPIEGEL). Diese
Geschmacklosigkeit sei für
Kinder ein falsches Signal
gewesen.
- Ebenfalls in den USA versucht
ein Anwalt die
PC-Spiele-Industrie auf
Millionen von Dollar zu
verklagen, u.a. da die Games zu
Straftaten verleitet hätten
(vgl.
SPIEGEL).
- Auf Druck von katholischen
Kreisen hat das Volkstheater
München das Plakat für die
Premiere von "Fegefeuer in
Ingolstadt" noch vor der
Premiere im Januar 2005
zurückgezogen. Dargestellt war
ein gekreuzigter Frosch, der
einem Maßkrug hält. Das
Plakatmotiv basiert auf einer
Arbeit des 1997 gestorbenen
Künstlers Martin Kippenberger
(siehe
Stern und
Der Standard, Bildbeispiel
im
Teil 2 dieses Textes).
- Der österreichische Cartoonist
Gerhard Haderer bekommt Ärger
mit seinem Buch "Das Leben des
Jesus". Anfang 2005 wird er in
Griechenland sogar zu 6 Monaten
Haft verurteilt (in
Abwesenheit).
-Das Landgericht Berlin
verbietet Ende November 2004 (am
11.1.2005 vom Kammergericht
Berlin bestätigt) per
einstweiliger Verfügung die
weitere Aufführung des Gerhart
Hauptmann-Theaterstückes "Die
Weber". Geklagt hatte der Verlag
Felix Bloch Erben, der die
Bühnenrechte innehat. Das
Dresdner Staatsschauspiel hätte
unerlaubterweise Äußerungen dem
Stück hinzugefügt, die als
unpassend und anstößig gelten.
Außerdem versuchte Sabine
Christiansen, juristisch gegen
den Satz "Wen ich sehr schnell
erschießen würde, das wäre Frau
Christiansen" vorzugehen. Das
Landgericht Dresden lehnte
allerdings deswegen eine
einstweilige Verfügung ab. Ab
10. Mai 2005 wird das Stück
wieder gespielt, allerdings ohne
die zwei der umstrittensten und
somit gestrichenen Passagen (SZ,
7.5.: "Ohne ein paar Worte";
siehe auch
SPIEGEL)
- Verurteilung von Alvar Freude
wegen Verlinkung auf verbotene
Websites im Rahmen einer
Dokumentation (Telepolis).
- Mitte September wurde eine
einstweilige Verfügung erwirkt,
um zu verhindern, dass sich das
Kinderhilfswerk "Terres des
hommes" kritisch zur Adoption
des Kanzlerpaares Schröder
äußert (siehe
Spiegel-Online). Auch das
sog. "Caroline-Urteil" (siehe
Spiegel-Online) dürfte die
Pressefreiheit einschränken.
- Der Generalbundesanwalt
ermittelt Anfang September gegen
den Autor des Ullstein-Buches "Bedingt
dienstbereit" Norbert
Juretzko wegen des Verdachtes
auf Verrat von
Staatsgeheimnissen.
Ex-Kanzleramtsminister
Schmidbauer hat eine
Unterlassungklage wegen einiger
Passagen gegen das u.a. bei
amazon.de hoch platzierte
Buch erwirkt (SZ, 6.10.2004:
"Fristgerecht").
- Die Hamburger
Staatsanwaltschaft ermittelt
Mitte August 2004 gegen die
Theatergruppe "La Fura Dels
Baus" wegen des Verdachtes auf
Pornographie in ihrem
Theaterstück "XXX" (siehe
Spiegel-Online).
- Das Amtsgericht Halle
beschlagnahmt im August 2004 die
rechte CD "Anpassung ist
Feigheit", die gratis auf
Schulhöfen verteilt werden
sollte (siehe
Telepolis; Abb. im
Teil 2 dieses Textes). Nun
beginnt der Prozess gegen einer
Hersteller (siehe
SPIEGEL).
- Das Amtsgericht München
beschlagnahmt am 19.7.2004 das
Computerspiel "Manhunt"
(Play Station 2). Die
Bundesprüfstelle indiziert am
31.7.2004 Gerhard Konzelmanns
Roman "Sindbad der Seeräuber"
(1995).
- Gloria von Thurn und Taxis'
Biographie "Gloria - Die
Fürstin" muss nach einer
einstweiligen Verfügung in
künftigen Auflagen entschärft
werden (Spiegel-Online),
da Persönlichkeitsrechte von
Dargestellten verletzt worden
seien.
- Auch ein Kanzler muss sich
nicht alles gefallen lassen:
Schröder ließ den Krimi "Das
Ende des Kanzlers - der finale
Rettungsschuss" von Reinhard
Liebermann verbieten (SZ,
15.4.2004: "Kunstgriff" und
Spiegel-Online). Grund war
der Umschlag, auf dem im
Fadenkreuz ein schröderartiges
Gesicht zu sehen war (Foto
weiter unten). Namentlich ist er
nicht erwähnt. Am Ende wird der
Buch-Kanzler erschossen. Der
Betzel Verlag ließ eine 2.
Aufl. mit geändertem Cover
drucken, die nach Urteil des OLG
Hamburg auch nicht mehr
vertrieben werden darf (SZ,
22.6.2004: "Gefährliche Nähe").
- Nach Einspruch des Zentralrats
der Juden untersagte Bayern,
eine Kabel 1-Show "Judas Game"
zu nennen. Sie heißt jetzt
"J-Game". Alle Nennungen während
der Sendung wurden überpiept
(SZ, 7.2.2004: "Gurken aus
Holland").
- "Delprado"-Flugzeugmodelle
werden wegen Hakenkreuzen
beschlagnahmt und vom Markt
genommen.
- Anfang 2004 werden u.a. die
Horrorfilme "Blood Feast" von
Herschell Gordon Lewis (aus dem
Jahr 1963!) und "Riverplay" von
Olaf Ittenbach auf DVD
beschlagnahmt.
- Das AG-Tiergarten verurteilte
Michael Naumann zu EUR 9.000.-
Strafe, da er einen Staatsanwalt
"durchgeknallt" nannte.
- Der protestantische
Kirchenhistoriker Gerhard Besier
zieht auf öffentlichen Druck hin
sein Buch über Scientology
zurück (SZ, 28.10.2003: "Rolle
rückwärts in die Zukunft"), da
Kritiker meinten, es verharmlose
die umstrittene Sekte.
- Einstweilige Verfügung des
Landgerichts Berlin gegen den
Schriftsteller Alban Nikolai
Herbst (d. i. Alexander von
Ribbentrop), der wegen
Persönlichkeitsrechtsverletzungen
unter Androhung einer Geldstrafe
von bis zu EUR 250.000 nicht
mehr öffentlich aus seinem Roman
"Meere" vorlesen (lassen) darf.
Geklagt hatte seine ehemalige
Lebensgefährtin und Mutter eines
gemeinsamen Sohnes (vgl. NZZ,
SZ, taz, Die Welt vom
26.9.2003). Einen Monat später
verbot das LG Berlin auch die
Auslieferung/Verbreitung des
Buches (SZ, 24.10., S. 13: "Zu
indiskret" und 25.10.2003, S.
17: "Der arme Poet").
- Einstweilige Verfügung gegen
Dieter Bohlens Trash-Buch
"Nichts als die Wahrheit" wegen
ehrabschneidender Passagen, was
den Erfolg weiterer - leicht
geänderter - Auflagen aber nicht
schmälerte. Auch gegen sein
neues Buch "Hinter den Kulissen"
wurden Anfang Oktober 2003
mehrere Verfügungen erwirkt (Spiegel
und
Spiegel). Der Verkauf des
Buches wurde vom Berliner
Landgericht gestoppt; die
bereits ausgelieferten Exemplare
sollten vom Verlag zurückgerufen
werden (SZ, 7.10.2003: "Schwarze
Stellen"). Gleichwohl
überschwemmten die 200.000
Vorbestellungen den Buchmarkt.
Auch gegen "Naddels"
Bio(grafie)-Müll "Ungelogen"
wurde Mitte Oktober 2003 eine
Verfügung erwirkt.
- Herbert Grönemeyer erwirkt im
Oktober und November 2003 beim
Landgericht Berlin insg. drei
einstweilige Verfügungen gegen
die von ihm nicht autorisierte
Biografie "Grönemeyer" von
Ulrich Hoffmann. Das Buch darf
wegen 53 Stellen, die nicht der
Wahrheit entsprächen oder das
Persönlichkeitsrecht verletzten,
nicht mehr verbreitet werden
(SZ, 8.10.2003: "Mensch Herbert"
und 5.11.2003: "Genug ist nicht
genug"). Was mit der bereits
gedruckten, überarbeiteten 2.
Auflage geschieht, ist ungewiss.
- Einstweilige Verfügung des
Hamburger Landgerichtes gegen
das Buch "Zwischen Licht und
Schatten" von Hans Saler, in
welchem er Reinhold Messner die
Mitschuld am Tod seines Bruders
Günther vor 33 Jahren wegen
überzogenem Ehrgeiz gibt (SZ,
17.7. und 10.9.2003). Anfang
September 2003 verbot das
Gericht dieses Buch in der
vorliegenden Form.
- Untersagung von Äußerungen
über des Kanzlers Haarfarbe (SZ,
13.4.2002; Die Welt, 18.5.2002)
und angebliche außerhäusige
Nachtquartiere (SZ, 31.12.2002)
bzw. Affären (SZ, 8.1.2003). Das
Bundesverfassungsgericht wies am
26.9.2003 die Beschwerde der
Nachrichtenagentur ddp ab (FAZ,
27.9.2003: "Noch immer
farblos").
- Einstweilige Verfügung durch
islamische Gruppen gegen Udo
Ulfkottes Buch "Der Krieg in
unseren Städten" wegen angeblich
falscher Darstellungen.
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